{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-05-07", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00570_2025-05-07.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224926&W10_KEY=13955785&nTrefferzeile=91&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "609c4451d99c4a6e644b7472a1fd8dd1"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00570"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 07.05.2025  VB.2024.00570"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 07.05.2025  VB.2024.00570"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 07.05.2025  VB.2024.00570"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Niederlassungsbewilligung | Vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung. Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Eigenst\u00e4ndiger Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung bei Vollendung des 12. Altersjahres (E. 2). Die Sonderregelung f\u00fcr Staatenlose ist per 1. Januar 2018 aufgehoben worden, weshalb \u00fcber die Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach den allgemeinen Grunds\u00e4tzen zu befinden ist (E. 3). Die ordentliche Erteilung der Niederlassungsbewilligung f\u00e4llt aufgrund der Nichterf\u00fcllung der zeitlichen Voraussetzungen ausser Betracht (E. 4). Vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung: Inzwischen erf\u00fcllen s\u00e4mtliche Beschwerdef\u00fchrenden die zeitlichen Mindestvoraussetzungen f\u00fcr die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung (E. 5.2). Auch die sprachlichen Mindestvoraussetzungen werden von allen Beschwerdef\u00fchrenden (\u00fcber-)erf\u00fcllt (E. 5.3) und diese haben sich um ihre wirtschaftliche Integration bzw. den Erwerb von Bildung bem\u00fcht, w\u00e4hrend der kurzzeitige Sozialhilfebezug der Beschwerdef\u00fchrenden 1, 2 und 4 heute nicht mehr ins Gewicht f\u00e4llt (E. 5.4) und die Beschwerdef\u00fchrenden zu keinen Klagen Anlass gegeben haben (E. 5.5). Die soziale Integration ist bei allen Beschwerdef\u00fchrenden bereits weit fortgeschritten und steht einer vorzeitigen Erteilung der Niederlassungsbewilligung nicht entgegen (E. 5.6). Da damit alle massgeblichen Integrationskriterien erf\u00fcllt sind, erscheint die vorinstanzliche Verweigerung der (vorzeitigen) Erteilung der Niederlassungsbewilligung bei den Beschwerdef\u00fchrenden 1, 2 und 4 rechtsverletzend, w\u00e4hrend eine Bewilligungsverweigerung bei der Beschwerdef\u00fchrerin 3 vor Vorinstanz mangels damaliger Erf\u00fcllung der zeitlichen Vorgaben zwar noch statthaft war, inzwischen aber ebenfalls nicht mehr opportun erscheint (E. 5.7). Reformatorische Gutheissung der Beschwerde und fehlender Zustimmungsvorbehalt des SEM (E. 5.8 f.). Ausgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen, wobei aber getreu dem Verursacherprinzip zuber\u00fccksichtigen ist, dass die Beschwerdef\u00fchrerin 3 die zeitlichen Bewilligungsvoraussetzungen erst im Verlauf des Beschwerdeverfahrens erf\u00fcllte (E. 6).\r\rRechtsmittelbelehrung (E. 7).\r\rTeilweise Gutheissung der Beschwerde und Anweisung, allen Beschwerdef\u00fchrenden die Niederlassungsbewilligung zu erteilen."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:27:59", "Checksum": "785b701e821f16e4bad05c1f9a3dabd8"}