{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-09-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00572_2025-09-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225254&W10_KEY=13955781&nTrefferzeile=73&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ed7d8fbb042e3507928d69ac3f5cd16a"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00572"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.09.2025  VB.2024.00572"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.09.2025  VB.2024.00572"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.09.2025  VB.2024.00572"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "F\u00fchrerausweisentzug | Sicherungsentzug des F\u00fchrerausweises Von der beantragten Durchf\u00fchrung einer \u00f6ffentlichen Verhandlung kann abgesehen werden (E. 2). Reicht die k\u00f6rperliche und geistige Leistungsf\u00e4higkeit einer Person nicht mehr aus, um ein Motorfahrzeug sicher zu f\u00fchren, oder leidet eine Person an einer Sucht, welche die Fahreignung ausschliesst, so ist ihr der F\u00fchrerausweis auf unbestimmte Zeit zu entziehen (E. 4.1). Als schwerwiegender Eingriff in den Pers\u00f6nlichkeitsbereich des Betroffenen setzt der Sicherungsentzug eine sorgf\u00e4ltige Abkl\u00e4rung aller wesentlichen Gesichtspunkte voraus. Das Verwaltungsgericht pr\u00fcft dabei den dem angefochtenen Entscheid zugrunde gelegten Sachverhalt grunds\u00e4tzlich frei; steht allerdings eine gutachterliche Einsch\u00e4tzung zu Sachverhaltsfragen im Streit, beschr\u00e4nkt das Gericht seine Pr\u00fcfung darauf, ob das Gutachten vollst\u00e4ndig, klar, geh\u00f6rig begr\u00fcndet und widerspruchsfrei ist (E. 4.2). Der Schluss des Gutachtens, der Cannabiskonsum schliesse die Fahreignung des Beschwerdef\u00fchrers aus, ist nicht nachvollziehbar (E. 5.2.2). Ebenso wenig ergibt sich aus der (physischen) gesundheitlichen Problematik, aus der psychischen Problematik oder aus der Kombination der verschiedenen Aspekte eine fehlende Fahreignung (E. 5.3 ff.). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:36:17", "Checksum": "b27d03ea5f5c1df9cf2b954288f922f0"}