{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-09-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00600_2025-09-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225313&W10_KEY=13955781&nTrefferzeile=55&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "41b4513c47263ca066e7696bd321bccd"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00600"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.09.2025  VB.2024.00600"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.09.2025  VB.2024.00600"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.09.2025  VB.2024.00600"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung/Duldung des Aufenthalts zur Vorbereitung der Heirat (Wiedererw\u00e4gung) | [Wiedererw\u00e4gungsgesuch eines seit sieben Jahren in der Schweiz lebenden weggewiesenen Asylbewerbers aus Kamerun, dessen Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung aufgrund der Familienbeziehung zu seinem Schweizer Sohn mit Urteil des Bundesgerichts vom 29. August 2022 (2C_592/2021) rechtskr\u00e4ftig abgewiesen wurde.] Der Beschwerdef\u00fchrer beruft sich neu auf eine faktische Lebensgemeinschaft mit einer Schweizerin, womit eine wesentliche Ver\u00e4nderung der Sachlage vorliegt (E. 2). Es besteht weiterhin eine mangelhafte affektive Beziehung des Beschwerdef\u00fchrers zu seinem Sohn, weshalb er hieraus kein Aufenthaltsrecht ableiten kann (E. 4.2). Dass das behauptete (neue) Konkubinat mit einer Schweizerin die notwendige ehe\u00e4hnliche Stabilit\u00e4t aufweist, ist nicht belegt (E. 4.3). Auch eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Ehe f\u00e4llt ausser Betracht, da nicht von einem Eheschluss in absehbarer Zeit auszugehen ist (E. 4.4). Hindernisse im Wegweisungsvollzug sind weder f\u00fcr eine Wegweisung nach Italien (E. 5.4.3) noch f\u00fcr eine solche nach Kamerun (E. 5.5) ersichtlich. Abweisung. Abweisung UP/URB."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:36:41", "Checksum": "53030a8d3d2d85b9f586c115f2ebd24a"}