{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-03-27", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00614_2025-03-27.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224826&W10_KEY=13955790&nTrefferzeile=40&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c9b7b18a019cc5f4d5905caf06f6e136"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00614"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 27.03.2025  VB.2024.00614"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 27.03.2025  VB.2024.00614"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 27.03.2025  VB.2024.00614"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung | [Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung eines Staatsangeh\u00f6rigen der Dominikanischen Republik mangels dreij\u00e4hriger Dauer der Ehe und mangels eines pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefalls.] Der Beschwerdef\u00fchrer war zweimal mit derselben Schweizer Staatsangeh\u00f6rigen verheiratet. Nach der gemeinsamen Ausreise aus der Schweiz wurde die erste Ehe im Ausland geschieden. Die zweite Ehe dauerte weniger als drei Jahre. Ein Anspruch aus dieser ersten Ehe lebt mit der erneuten Heirat und erneuten Einreise nicht wieder auf. Die erste Ehe ist deshalb f\u00fcr die hier zu berechnende Dreijahresfrist im Sinn von Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG nicht anzurechnen (E. 2.1). Ein pers\u00f6nlicher H\u00e4rtefall ist nicht gegeben und die R\u00fcckreise in sein Herkunftsland, wo auch der gemeinsame Sohn des Beschwerdef\u00fchrers und seiner Ex-Ehegattin lebt, ist ihm zumutbar (E. 4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:21:16", "Checksum": "f727beba3bb0a632ecd0672dd1e8a717"}