{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-12-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00632_2025-12-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225524&W10_KEY=14382449&nTrefferzeile=32&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "57e96a86ac00d8aa157800eb1e61ed53"}, "Scrapedate": "2026-07-15", "Scrapetime": "01:17:12", "Num": [" VB.2024.00632"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.12.2025  VB.2024.00632"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.12.2025  VB.2024.00632"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.12.2025  VB.2024.00632"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "K\u00fcndigung | [Der Beschwerdef\u00fchrerin wurde mit der Begr\u00fcndung eines Stellenabbaus aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden gek\u00fcndigt.] Die Beweislast f\u00fcr das Vorliegen hinreichender Gr\u00fcnde f\u00fcr die Aufl\u00f6sung eines Anstellungsverh\u00e4ltnisses liegt bei der arbeitgebenden Beh\u00f6rde. Hierzu geh\u00f6rt auch der Nachweis, dass alle zumutbaren Massnahmen zur Vermeidung von Entlassungen getroffen wurden (E. 3.2). Die Notwendigkeit eines Stellenabbaus aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden ist vorliegend nicht nachvollziehbar dargelegt (E. 4.1). Ohnehin w\u00e4re zuerst einem sich noch in der Probezeit befindenden Mitarbeiter zu k\u00fcndigen gewesen (E. 4.2). Zus\u00e4tzlich fehlt der K\u00fcndigung auch der sachlich zureichende Grund, weil es der Beschwerdegegner unterlassen hat, die notwendigen Massnahmen zur Vermeidung von Entlassungen zu treffen. Zeichnet sich ein Stellenabbau ab, so darf die Beh\u00f6rde den K\u00fcndigungsschutz von Mitarbeitenden nicht dadurch umgehen, dass sie - wie vorliegend geschehen - kurz vor dem Abbau noch neue Mitarbeitende einstellt, die Pensen von anderen Mitarbeitenden erh\u00f6ht und absehbare Pensenreduktionen weiterer Mitarbeitender unber\u00fccksichtigt l\u00e4sst (E. 4.3). Entsch\u00e4digungserh\u00f6hend wirkt sich aus, dass die Entlassung die Beschwerdef\u00fchrerin aufgrund ihrer Transgeschlechtlichkeit besonders hart trifft und ihre Wiedereingliederung in das Arbeitsleben stark gef\u00e4hrdet war (E. 5.2). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2448", "Zeit UTC": "15.07.2026 01:17:12", "Checksum": "07dc4174d0f7ef2c530f7becd927433b"}