{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-01-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00648_2026-01-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225625&W10_KEY=13955781&nTrefferzeile=6&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3fac6420d83fd73c327ccf636e7e8849"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00648"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.01.2026  VB.2024.00648"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.01.2026  VB.2024.00648"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.01.2026  VB.2024.00648"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Besoldung, Einreihung | [Lohneinstufung eines Bezirksrichters.] Die Vorinstanz hat das rechtliche Geh\u00f6r des Beschwerdef\u00fchrers verletzt, indem sie ihm bestimmte Aktenst\u00fccke nicht zugestellt hat. Der Mangel kann im Beschwerdeverfahren geheilt werden (E. 2.2). Beurteilung, ob die Abweichung von der bisherigen Einreihungspraxis gem\u00e4ss den Richtpositionsumschreibungen der obersten kantonalen Gerichte eine (willk\u00fcrliche) Praxis\u00e4nderung darstellt: Mitglieder des Arbeitsgerichts werden nur deshalb als Vizepr\u00e4sidenten konstituiert, weil sich der Spruchk\u00f6rper aus einem Bezirksrichter oder einer Bezirksrichterin als Pr\u00e4sidenten oder Pr\u00e4sidentin und je einem oder einer Beisitzenden aus der Gruppe der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden zusammensetzt. Den Beschwerdef\u00fchrer trifft daher keine h\u00f6here Verantwortung als referierende oder mitwirkende Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter bei kollegialgerichtlicher Zust\u00e4ndigkeit des Bezirksgerichts oder als die als Einzelrichter t\u00e4tigen Gerichtsmitglieder. Die Richtpositionsumschreibungen kn\u00fcpfen die Einreihung in die Lohnklasse 26 jedoch an das Bestehen von weitreichenden F\u00fchrungs- und Leitungsaufgaben, was f\u00fcr die Funktion des Beschwerdef\u00fchrers nicht zutrifft. Es bestehen ernsthafte sachliche Gr\u00fcnde, von der bisherigen Einreihungspraxis f\u00fcr Bezirksrichter und Bezirksrichterinnen abzuweichen (E. 5.2). Das Rechtsgleichheitsgebot ist nicht verletzt (E. 5.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:37:40", "Checksum": "b0a591e2c6a12642c3d31824e8df3885"}