{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-10-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00649_2025-10-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225327&W10_KEY=13955781&nTrefferzeile=52&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "130dfc4c291b8652c39237bdf23917c2"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00649"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.10.2025  VB.2024.00649"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.10.2025  VB.2024.00649"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.10.2025  VB.2024.00649"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Umbau und Umnutzung eines gesch\u00fctzten Gesch\u00e4ftshauses: Rekurslegitimation bei befristetem Mietverh\u00e4ltnis; (fehlende) Vereinbarkeit der geplanten Hoffassade mit der Schutzverf\u00fcgung. Wird der Wohnwert der Liegenschaft beeintr\u00e4chtigt, sind Mieter (als Nachbarn) dann rechtsmittellegitimiert, wenn das Mietverh\u00e4ltnis unbefristet oder zumindest auf (gen\u00fcgend) lange Dauer angelegt und nicht gek\u00fcndigt ist und eine Beeintr\u00e4chtigung des Wohnwertes geltend gemacht wird. Das vorliegende befristete Mietverh\u00e4ltnis besteht ab der Erteilung der Baubewilligung noch f\u00fcr mehr als vier Jahre. Dem ist anzuf\u00fcgen, dass es auch im Zeitpunkt der Rekurs- und der Beschwerdeerhebung noch bestand bzw. weiterhin besteht und zudem ungek\u00fcndigt ist. Das Baurekursgericht ging zu Recht von einem auf lange Dauer angelegten Mietverh\u00e4ltnis aus und bejahte die Rekurslegitimation (E. 3). Der Unterschutzstellungsbeschluss, in welchem die hofseitige Fassade samt den bestehenden \u00d6ffnungen sowie die Fenster im 2. Obergeschoss der Hoffassade gesch\u00fctzt wurden, steht dem Bauprojekt entgegen. Der entsprechende Entscheid des Baurekursgerichts ist nicht zu beanstanden (E. 4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:36:44", "Checksum": "32e86a50f4beecf72c8e9d53f7dd68f4"}