{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-02-06", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00674_2025-02-06.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224690&W10_KEY=13955794&nTrefferzeile=14&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "06a2b8e37f4adfe8d2242214b4a86d90"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00674"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06.02.2025  VB.2024.00674"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06.02.2025  VB.2024.00674"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06.02.2025  VB.2024.00674"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nichteintreten | Nichteintreten: vermeintlich fehlende Vollmacht. [Das Baurekursgericht trat auf den vorsorglich erhobenen Rekurs gegen einen abschl\u00e4gigen Entscheid \u00fcber ein Vorentscheidsgesuch nicht ein, nachdem es den Rechtsvertreter zur Einreichung einer Vollmacht aufgefordert hatte. Der Rechtsvertreter hatte dem Baurekursgericht den Beizug der vorinstanzlichen Akten beantragt, worin auch die Vollmacht enthalten sei. Eine Kopie der Vollmacht lag \u00fcberdies in den Beilagen zum Rekurs.] Die Beschwerdef\u00fchrerin ist legitimiert, sich gegen den Nichteintretensentscheid mit Beschwerde zu wehren (E. 1.2). Der mit einer Kostenauflage belastete Rechtsvertreter ist ohne Weiteres zur Beschwerdef\u00fchrung befugt (E. 1.3). Ein Rechtsmittel, das nicht im eigenen Namen erhoben wird, ist nur g\u00fcltig, wenn eine schriftliche, vom Vertretenen unterzeichnete Vollmacht vorliegt. Ob die geh\u00f6rige Bevollm\u00e4chtigung des Vertreters als Sachurteilsvoraussetzung gegeben ist, pr\u00fcft die angerufene Beh\u00f6rde von Amtes wegen. Dabei gelangt die Untersuchungsmaxime aufgrund der Substanziierungslast der rekurrierenden Person eingeschr\u00e4nkt zum Tragen. Eine Bevollm\u00e4chtigung kann sich auch aus den vorinstanzlichen Akten oder stillschweigend aus den Umst\u00e4nden ergeben (E. 2.4). Im Lichte des Untersuchungsgrundsatzes und angesichts des \u00fcberschaubaren Dossiers w\u00e4re die Vorinstanz gehalten gewesen, die bei ihr eingereichten Unterlagen auf das Vorliegen der Vollmacht zu pr\u00fcfen (E. 2.4.1). Gutheissung. R\u00fcckweisung an die Vorinstanz."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:14:23", "Checksum": "8e78264ac49d4cdba06dd5d5e62fd04a"}