{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-12-18", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00679_2024-12-18.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224591&W10_KEY=13955794&nTrefferzeile=88&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8ad92bb022f669f2805724a3a2da4bb8"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00679"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18.12.2024  VB.2024.00679"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18.12.2024  VB.2024.00679"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18.12.2024  VB.2024.00679"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat | Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung bei nicht (mehr) h\u00e4ngigen Ehevorbereitungsverfahren/Mitwirkungspflichten. Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Erfordernis eines rechtm\u00e4ssigen Aufenthalts f\u00fcr den Eheschluss und allgemeine Voraussetzungen f\u00fcr die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung oder einer Duldungserkl\u00e4rung zur Ehevorbereitung (E. 2). Ein h\u00e4ngiges Ehevorbereitungsverfahren stellt keine zwingende Voraussetzung f\u00fcr die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zwecks Heirat dar, solange der Ehewille der Betroffenen anderweitig hinreichend nachgewiesen ist und aufgrund der Verf\u00fcgbarkeit der weiteren erforderlichen Zivilstandsdokumente davon auszugehen ist, dass der Eheschluss in absehbarer Zeit erfolgen k\u00f6nnte (E. 3). Keine relevante Mitwirkungspflichtverletzung, nachdem das Migrationsamt seine Auflage(n) zumindest pr\u00e4zisieren und begr\u00fcnden und deren Nichterf\u00fcllung unter Fristansetzung h\u00e4tte abmahnen m\u00fcssen, ansonsten das rechtliche Geh\u00f6r der Beschwerdef\u00fchrerin verletzt wurde und diese im strittigen Bereich weder die Tragweite der Auflagen noch die Nichterf\u00fcllung derselben erkennen konnte und aufgrund des Verhaltens des Migrationsamts zumindest mit einer konkreten Fristansetzung rechnen durfte (E. 4). Im vorliegenden Verfahren ist lediglich eine summarische \u00dcberpr\u00fcfung bzw. Hauptsachenprognose vorzunehmen und vor der definitiven Bewilligung des Ehegattennachzugs kann gepr\u00fcft werden, ob das hierf\u00fcr erforderliche Zusammenleben nach der Aufenthaltslegalisierung tats\u00e4chlich aufgenommen wurde (E. 5). Ausgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen (E. 6). Gegenstandslosigkeit des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege und Verzicht auf Einholung einer Kostennote mangels Kostenauflage und da ohnehin nur die erst nach Gesuchstellung angefallenen Vertretungskosten entsch\u00e4digungsf\u00e4hig w\u00e4ren und diese bereits durch die zuzusprechende Parteientsch\u00e4digung gedeckt erscheinen (E. 7). Rechtsmittelbelehrung (E.8).\r\rGutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:12:49", "Checksum": "1eb11ac612c27b4ce82be61f3d1baa07"}