{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-11-06", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00688_2025-11-06.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225415&W10_KEY=13955781&nTrefferzeile=36&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "62f845108dd0e416c5c15720f507b06c"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00688"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 06.11.2025  VB.2024.00688"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 06.11.2025  VB.2024.00688"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 06.11.2025  VB.2024.00688"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Festsetzung Strassenprojekt | Festsetzung Strassenprojekt. [Ausbau Kreuzung mit Neubau Unterf\u00fchrung zur Entlastung des Ortszentrums] Das Strassenprojekt f\u00fchrt zu einer Enteignung eines Landstreifens auf dem Grundst\u00fcck der Beschwerdef\u00fchrerin entlang der Grenze zur Strasse. Der von der Beschwerdef\u00fchrerin beantragten Spurreduktion, womit die geplante Abtretung verhindert werden soll, stehen Fachberichte entgegen, nach welchen der Beschwerdegegner zu Recht zum Schluss gelangte, eine Zusammenlegung zweier oberirdischer Spuren sei mit erheblichen verkehrlichen Nachteilen verbunden, welche dem Ziel der Verlagerung des Verkehrs aus dem Stadtzentrum entgegenst\u00fcnden (E. 3). Bez\u00fcglich der Einspurstrecke besteht ein \u00f6ffentliches Interesse an der Verkehrssicherheit und der Vermeidung von unerw\u00fcnschtem Quartierverkehr (E. 4.4). Es ist jedoch nicht erkennbar, inwieweit die Ausnahmetransportroute ein relevantes \u00f6ffentliches Interesse an der Beibehaltung der oberirdischen Geradeausspur begr\u00fcnden sollte, was jedoch keine entscheidende Auswirkung auf den Verfahrensausgang hat (E. 4.5). Die geplante Verschiebung der L\u00e4rmschutzwand steht der Erhaltung der bestehenden B\u00e4ume nicht entgegen, zumal entsprechende Baumschutzmassnahmen angeordnet wurden (E. 4.6). Der Beschwerdef\u00fchrerin verbleibt auch nach der Abtretung noch eine beachtliche Umgebungsfl\u00e4che, welche weiterhin mit grossen B\u00e4umen bestockt ist, sodass keine Beeintr\u00e4chtigung des park\u00e4hnlichen Charakters erkennbar ist. Das Eigentumsinteresse ist als eher geringf\u00fcgig bis mittel einzustufen (E. 4.7). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:37:03", "Checksum": "5448a87d7fa182f589700681e0d0b706"}