{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-05-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00705_2026-05-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225926&W10_KEY=15118571&nTrefferzeile=12&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c47edd81a6f96aee1c39cd1c28f10512"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:22:47", "Num": [" VB.2024.00705"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.05.2026  VB.2024.00705"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.05.2026  VB.2024.00705"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.05.2026  VB.2024.00705"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Baugesuch betreffend Baugrundst\u00fcck in der Zone f\u00fcr \u00f6ffentliche Bauten. Welche Bauten in der Zone f\u00fcr \u00f6ffentliche Bauten zul\u00e4ssig sind, bestimmt \u00a7 60 Abs. 1 PBG nicht ausdr\u00fccklich. Der Sinn dieser Zone besteht jedoch darin, mit grossz\u00fcgigeren Bauvorschriften die Erf\u00fcllung \u00f6ffentlicher Aufgaben zu erm\u00f6glichen, die nach den Bestimmungen der umgebenden Zonen nur erschwert zul\u00e4ssig w\u00e4ren. Zu denken ist prim\u00e4r an Schulh\u00e4user, Spit\u00e4ler, \u00f6ffentliche Verwaltungsgeb\u00e4ude, Werkh\u00f6fe, Feuerwehreinstellhallen, Alters- und Pflegeheime sowie Asylunterk\u00fcnfte. Soweit das Bundesgericht erwogen hat, dass auch Bauten privater Bauherren in einer Zone f\u00fcr \u00f6ffentliche Bauten und Anlagen erstellt werden k\u00f6nnen, ist festzustellen, dass diese Urteile kantonale Bestimmungen betrafen, wonach die Zone f\u00fcr \u00f6ffentliche Bauten und Anlagen f\u00fcr \u00f6ffentliche oder \u00f6ffentlichen Interessen dienende Bauten und Anlagen bestimmt war. Das Recht des Kantons Z\u00fcrich ist jedoch enger gefasst und verlangt vom Eigent\u00fcmer die Erf\u00fcllung einer \u00f6ffentlichen Aufgabe, weshalb die zitierte bundesgerichtliche Rechtsprechung nicht unbesehen \u00fcbernommen werden kann (E. 5.3). Bei der in \u00a7 60 Abs. 1 PBG genannten \"\u00f6ffentlichen Aufgabe\" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (E. 5.4). Bei der Beurteilung der Frage, ob das Geb\u00e4ude H eine \u00f6ffentliche Aufgabe erf\u00fcllt und demzufolge zonenkonform ist, ist auf die heutige aktuelle Nutzung abzustellen (E. 5.6). Es wird der Beschwerdef\u00fchrerin attestiert, dass im Geb\u00e4ude H ein Angebot offeriert wird, welches f\u00fcr die von diesem Angebot profitierenden Personen von entsprechendem Nutzen sein kann. Der religi\u00f6sen Bedeutung kommt eher eine untergeordnete Bedeutung zu. Im Vordergrund stehen aufgrund des \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Angebots die Durchf\u00fchrung von Kursen und Seminaren sowie \u00dcbernachtungsm\u00f6glichkeiten. Unbestritten ist jedoch, dass die Beschwerdef\u00fchrerin weder einen kantonalen noch einen kommunalen Auftrag f\u00fcr den Betrieb des Geb\u00e4udes H hat. Selbst wenn vom Begriff der\u00f6ffentlichen Aufgabe auch eine im \u00f6ffentlichen Interesse liegende Aufgabe erfasst w\u00e4re, kann im Angebotsbeschrieb des Geb\u00e4udes H keine solche Aufgabe erkannt werden. Wenn die Vorinstanz und die Beschwerdegegnerin demzufolge zum Schluss gelangten, dass mit dem Geb\u00e4ude H heute keine staatliche Aufgabe wahrgenommen werde, ist dies nicht zu beanstanden (E. 6.5).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:22:47", "Checksum": "82a45f104f5b8323215787bc87b7b581"}