{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-07-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00722_2026-07-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=226039&W10_KEY=15118571&nTrefferzeile=5&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0eac89875cf6d7151d696f9f8cfc6aac"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:22:54", "Num": [" VB.2024.00722"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.07.2026  VB.2024.00722"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.07.2026  VB.2024.00722"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.07.2026  VB.2024.00722"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Verkehrssicherheit der Ausfahrt; erforderlicher Sichtbereich; M\u00f6glichkeit der nebenbestimmungsweisen Heilung des Mangels. Gem\u00e4ss \u00a7 237 Abs. 2 PBG m\u00fcssen Zufahrten f\u00fcr jedermann verkehrssicher sein. Der Regierungsrat erl\u00e4sst \u00fcber die Anforderungen Normalien (\u00a7 237 Abs. 2 PBG). Dies hat er mit der Verkehrserschliessungsverordnung vom 17. April 2019 (VErV) getan (E. 3.1.1). Der im vorliegenden Fall nach Anhang 2 und 3 VErV unbestrittenermassen erforderliche Sichtbereich (\"Beobachtungsdistanz ab Fahrbahnrand\") von 20 m wird 2,5 m hinter dem Fahrbahnrand gemessen und muss beidseitig eingehalten werden (E. 3.3.1). W\u00e4hrend die Beschwerdef\u00fchrenden bereits in ihrer Beschwerdeeingabe anerkannten, dass der Sichtbereich um 10 cm nicht eingehalten wird, ist gar von einer Nichteinhaltung um mindestens 23 cm auszugehen (E. 3.4.1). Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich der geltend gemachte Projektmangel vorliegend durch die Statuierung einer hinreichend konkreten, f\u00fcr die Beschwerdegegner bedeutungslosen Nebenbestimmung ohne Weiteres heilen l\u00e4sst. Es steht nicht fest, ob bzw. dass der gesetzliche Zustand ohne Weiteres ohne gr\u00f6ssere Neuplanung \u2013 mit potenziell wesentlichen \u00c4nderungen in baurechtlicher und gestalterischer Hinsicht \u2013 erreicht werden kann. Damit ist das Baurekursgericht zu Recht zum Schluss gelangt, dass eine nebenbestimmungsweise Heilung des Mangels nicht m\u00f6glich ist. Mithin hat das Baurekursgericht die angefochtenen Baubewilligungen zu Recht aufgehoben (E. 3.5.5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:22:54", "Checksum": "57ce08f82086fd07bcb3c0acbca4701c"}