{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-12-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00727_2024-12-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224600&W10_KEY=13955794&nTrefferzeile=69&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5d0d808e930041d7d5fea5bb59e35902"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00727"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.12.2024  VB.2024.00727"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.12.2024  VB.2024.00727"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.12.2024  VB.2024.00727"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Hausverbot etc. | Hausverbot etc. Nichteintreten auf die Beschwerde mangels Zust\u00e4ndigkeit des Verwaltungsgerichts, soweit der Beschwerdef\u00fchrer den Erlass aufsichtsrechtlicher Massnahmen gegen\u00fcber dem Sozialzentrum bzw. einzelnen Mitarbeitern beantragt (E. 2.1) und er die Anordnung strafrechtlicher \"Sanktionen\" verlangt oder um \"Strafverfolgung\" bzw. Einleitung von Strafverfahren gegen\u00fcber den von ihm genannten Personen ersucht (E. 2.2). Das Hausverbot des Sozialzentrums stellt eine Anordnung bzw. Verf\u00fcgung im Sinn von \u00a7 19 Abs. 1 lit. a VRG dar. Das Verwaltungsgericht ist indes nicht zust\u00e4ndig, das Hausverbot erstinstanzlich zu beurteilen. Vielmehr m\u00fcssen Verf\u00fcgungen der Sozialen Dienste im Sozialhilfebereich \u2013 wozu sich letztlich wohl auch das Hausverbot z\u00e4hlen l\u00e4sst, da es im Zusammenhang mit der Unterst\u00fctzung des Beschwerdef\u00fchrers erlassen wurde \u2013 von den Betroffenen mit einem Begehren um Neubeurteilung bei der Sozialbeh\u00f6rde angefochten werden (E. 2.3). Soweit der Beschwerdef\u00fchrer geltend macht, das Sozialzentrum weigere sich, seinem Gesuch um Herausgabe und/oder Einsicht in seine Akten nachzukommen, hat er sich ebenfalls zuerst an die Sozialbeh\u00f6rde der Stadt Z\u00fcrich zu wenden (E. 2.4). Nichteintreten. Weiterleitung der Eingabe des Beschwerdef\u00fchrers an die Sozialbeh\u00f6rde der Stadt Z\u00fcrich zur Bearbeitung im Sinn der Erw\u00e4gungen."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:13:14", "Checksum": "bdd96da7f77b7aac4d023cefc29ffb87"}