{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-05-07", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00732_2026-05-07.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225878&W10_KEY=15118571&nTrefferzeile=20&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a6534260c091c5d5fc14eadff33e74a8"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:22:39", "Num": [" VB.2024.00732"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 07.05.2026  VB.2024.00732"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 07.05.2026  VB.2024.00732"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 07.05.2026  VB.2024.00732"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | [R\u00fcckforderung unrechtm\u00e4ssig bezogener Sozialhilfe: Die Beschwerdef\u00fchrenden haben mehrere Verm\u00f6genswerte (Bankkonten und Liegenschaften) im Ausland, die sie pflichtwidrig nicht deklariert haben.] Wenn eine f\u00fcrsorgeabh\u00e4ngige Person ihre Auskunfts- oder Meldepflicht verletzt hat, wird im den verschwiegenen Tatsachen entsprechenden Umfang die materielle Unrechtm\u00e4ssigkeit des Sozialhilfebezugs vermutet. Es obliegt dann der unterst\u00fctzten Person, diese Vermutung umzustossen; sie hat mit geeigneten Mitteln nachzuweisen, dass die entdeckten Verm\u00f6genswerte ihr nicht zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zur Verf\u00fcgung gestanden haben und der F\u00fcrsorgebezug trotz vorhandener finanzieller Mittel rechtm\u00e4ssig gewesen ist (E. 2).  Die Sozialhilfebez\u00fcger deklarierten in Verletzung ihrer Meldepflicht mehrere Konten im Ausland gegen\u00fcber der F\u00fcrsorgebeh\u00f6rde nicht (E. 4.1). Den Beschwerdef\u00fchrenden gelingt es nicht, erhebliche Zweifel an der aus der Verletzung der Meldepflicht erwachsenden Vermutung des unrechtm\u00e4ssigen Sozialhilfebezugs zu erwecken (E. 4.2 ff.). Sie haben die zu Unrecht bezogene wirtschaftliche Hilfe gest\u00fctzt auf \u00a7 26 lit. a SHG zuz\u00fcglich eines Schuldzinses von 5 % zur\u00fcckzubezahlen (E. 4.5). Angesichts der aufgedeckten verschwiegenen Verm\u00f6genswerte konnte die Vorinstanz die n\u00e4heren Umst\u00e4nde im Zusammenhang mit weiteren Verm\u00f6genswerten (weitere Bankkonten und Liegenschaften im Ausland) offenlassen (E. 4.6 und E. 4.7). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:22:39", "Checksum": "430461bd8a2b56f3740cffe847ae5592"}