{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-12-04", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00740_2025-12-04.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225511&W10_KEY=14382449&nTrefferzeile=37&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e78d70bd29b552fe628dce8d555cd5b8"}, "Scrapedate": "2026-07-15", "Scrapetime": "01:17:06", "Num": [" VB.2024.00740"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04.12.2025  VB.2024.00740"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04.12.2025  VB.2024.00740"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04.12.2025  VB.2024.00740"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Rechtsverweigerung | Beschwerdelegitimation eines Berufsverbands gegen Quasi-Inhouse-Vergabe von Spitex-Leistungen Das Vorhandensein der Prozessvoraussetzungen ist zwar grunds\u00e4tzlich von Amtes wegen zu pr\u00fcfen. Als Voraussetzung f\u00fcr diese Pr\u00fcfung besteht jedoch insbesondere hinsichtlich der Legitimation eine Substanziierungspflicht der rechtsuchenden Partei, soweit dazu tats\u00e4chliche Gegebenheiten massgeblich sind, die der Beh\u00f6rde nicht bekannt sind (E. 2.2). Ein Verband, der als juristische Person konstituiert ist, kann zur Wahrung der eigenen Interessen Beschwerde f\u00fchren. Ein Verband kann aber auch die Interessen der Mehrheit oder einer Grosszahl seiner Mitglieder mit Beschwerde geltend machen, soweit deren Wahrung zu seinen statutarischen Aufgaben geh\u00f6rt und eine Vielzahl seiner Mitglieder ihrerseits beschwerdebefugt w\u00e4ren. Die Zul\u00e4ssigkeit der egoistischen Verbandsbeschwerde richtet sich auch in vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren nach diesen Grunds\u00e4tzen. Das heisst, dass Berufsverb\u00e4nde nur Beschwerde f\u00fchren k\u00f6nnen, wenn sie glaubhaft machen, dass die Mehrheit oder zumindest ein grosser Teil ihrer Mitglieder sowohl in der Lage als auch bereit w\u00e4re, Angebote f\u00fcr die betreffenden Ausschreibungen abzugeben (E. 3.1). Die Beschwerdef\u00fchrerin beschr\u00e4nkt sich darauf, zu behaupten, ein grosser Teil ihrer Mitglieder w\u00e4re in der Lage, die nachgefragten Spitex-Leistungen zu erbringen. Dass diese nicht nur dazu in der Lage, sondern auch bereit w\u00e4ren, ein Angebot abzugeben, wird von der Beschwerdef\u00fchrerin jedoch nicht einmal behauptet und ist denn auch nicht offensichtlich (E. 3.3). Nichteintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2448", "Zeit UTC": "15.07.2026 01:17:06", "Checksum": "89ad29762abd73b02b88e05c62c186e7"}