{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-03-05", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00747_2026-03-05.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225731&W10_KEY=14382449&nTrefferzeile=13&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "bdea2ac6a9c9383e844d12963afe26b2"}, "Scrapedate": "2026-07-15", "Scrapetime": "01:17:29", "Num": [" VB.2024.00747"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05.03.2026  VB.2024.00747"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05.03.2026  VB.2024.00747"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05.03.2026  VB.2024.00747"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung | [Der fr\u00fchere bewilligte Aufenthalt des Beschwerdef\u00fchrers im Rahmen des Familiennachzugs zum Vater wurde mit Urteil des Bundesgerichts vom 18. Juni 2024 (Verfahren 2C_407/2023) rechtskr\u00e4ftig beendet; w\u00e4hrend der ihm angesetzten Ausreisefrist ersuchte er mit Blick auf die 2023 begonnene Berufslehre um Erteilung einer neuen Aufenthaltsbewilligung wegen eines schwerwiegenden pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefalls.] Sachumst\u00e4nden, die sich allein dadurch ergeben haben, dass die betroffene Person einer Wegweisung nicht Folge geleistet hat, ist im Rahmen der Beurteilung von H\u00e4rtefallgesuchen im Rahmen eines Wiedererw\u00e4gungsverfahrens praxisgem\u00e4ss nur reduziertes Gewicht beizumessen. Dem Beschwerdef\u00fchrer lag bereits vor Beginn seiner Ausbildung ein letztinstanzlicher kantonaler Entscheid betreffend die Beendigung seines Aufenthalts vor, sodass er seine Lehrstelle im Wissen darum angetreten haben muss, sie voraussichtlich nicht (in der Schweiz) beenden zu k\u00f6nnen. Der Umstand, dass er der ihn betreffenden Wegweisungsverf\u00fcgung selbst nach Eintritt von deren Rechtskraft nicht Folge leistete, l\u00e4sst sich auch nicht mit der Revision des Art. 30a VZAE rechtfertigen bzw. relativieren. Wie das Verwaltungsgericht schon mit Urteil vom 10. Juli 2025 erkannt hat (VB.2024.00687), beabsichtigte der Verordnungsgeber mit dieser Bestimmung, die Kriterien f\u00fcr eine H\u00e4rtefallbewilligung f\u00fcr jugendliche \"Sans-Papiers\" (im Detail) zu regeln, damit es f\u00fcr sie m\u00f6glich wird, eine Berufslehre zu absolvieren; auf Jugendliche bzw. junge Erwachsene wie den Beschwerdef\u00fchrer ist sie nicht anwendbar (zum Ganzen E. 2.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2448", "Zeit UTC": "15.07.2026 01:17:29", "Checksum": "bf8c3f165c649057193a078029291a39"}