{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-07-09", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00760_2025-07-09.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225142&W10_KEY=13955785&nTrefferzeile=5&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f15f0d4b4070f9e17b8029c1d424a32f"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00760"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09.07.2025  VB.2024.00760"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09.07.2025  VB.2024.00760"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09.07.2025  VB.2024.00760"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Vorsorglicher F\u00fchrerausweisentzug | Vorsorglicher F\u00fchrerausweisentzug und Fahreignungsabkl\u00e4rung.  Der Entzug des F\u00fchrerausweises wegen fehlender Fahreignung ist ein Entzug zu Sicherungszwecken. Auf fehlende Fahreignung darf geschlossen werden, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, Alkohol- bzw. Drogenkonsum und Strassenverkehr ausreichend zu trennen, oder wenn die naheliegende Gefahr besteht, dass er im akuten Rauschzustand am motorisierten Strassenverkehr teilnimmt. Bestehen Zweifel an der Fahreignung einer Person, so wird diese einer \u00e4rztlichen Fahreignungsuntersuchung unterzogen. Eine solche darf bzw. muss bei begr\u00fcndetem Verdacht auf eine die Fahreignung beeintr\u00e4chtigende Alkohol- oder Bet\u00e4ubungsmittelabh\u00e4ngigkeit angeordnet werden. Nicht jeder regelm\u00e4ssige Konsum von Cannabis erlaubt an sich schon den Schluss auf eine fehlende Fahreignung. Regelm\u00e4ssiger Cannabiskonsum kann aber unter Umst\u00e4nden berechtigte Zweifel an der Fahreignung erwecken, die weitere Abkl\u00e4rung bed\u00fcrfen. Das gilt vor allem dann, wenn zus\u00e4tzliche Anzeichen bestehen, dass der Betroffene nicht in der Lage sein k\u00f6nnte, zuverl\u00e4ssig zwischen Drogenkonsum und Strassenverkehr zu trennen (E. 3.2). Bestehen ernsthafte Zweifel an der Fahreignung einer Person, so kann ihr der F\u00fchrerausweis vorsorglich entzogen werden (E. 3.3.). Es lagen gen\u00fcgend Anhaltspunkte f\u00fcr eine Fahreignungsabkl\u00e4rung sowie einen vorsorglichen F\u00fchrerausweisentzug vor (E. 3.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:29:43", "Checksum": "f957c88748233e3b6d00e0865ffd9e2e"}