{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-03-27", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00764_2025-03-27.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224821&W10_KEY=13955790&nTrefferzeile=43&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ddd68804a7b47c646cd019d13b87a62b"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00764"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 27.03.2025  VB.2024.00764"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 27.03.2025  VB.2024.00764"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 27.03.2025  VB.2024.00764"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Geb\u00fchrenerlass/-erm\u00e4ssigung | [Keine Beschwerdelegitimation des Zivilstandsamts der Stadt Z\u00fcrich mangels eigener Rechtspers\u00f6nlichkeit.] Das Zivilstandsamt der Stadt Z\u00fcrich ist eine Abteilung des Bev\u00f6lkerungsamts. Dieses ist eine Dienstabteilung des Pr\u00e4sidialdepartements. Es hat folglich keine eigene Rechtspers\u00f6nlichkeit (E. 1.3). Das st\u00e4dtische Recht sieht keine \u00dcbertragung von Prozessf\u00fchrungsbefugnissen an die Leiterin des Zivilstandsamts vor und es liegt auch kein spezieller Erm\u00e4chtigungsbeschluss vor (E. 1.4). Das Zivilstandsamt ist deshalb nicht beschwerdelegitimiert und es ist auf seine Beschwerde nicht einzutreten (E. 1.5). Das Gesuch um unentgeltliche Rechtsverbeist\u00e4ndung der obsiegenden Beschwerdegegnerin wird gutgeheissen. Ihr Rechtsvertreter ist nicht Jurist und arbeitet wom\u00f6glich unentgeltlich. Dies schliesst aber eine Bestellung als unentgeltlicher Rechtsbeistand nicht aus: Zum einen erscheint er als hinreichend rechtskundig, um eine effektive Interessenwahrnehmung gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen. Zum anderen ist die Fachstelle, f\u00fcr die er t\u00e4tig ist, eine gemeinn\u00fctzige Organisation, von deren Zweck die Vertretung einer Person in einem Verfahren betreffend die Geschlechtseintragung im Zivilstandsregister erfasst ist (E. 2.2.1). Da der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin weder Anwalt noch Jurist ist, ist f\u00fcr die Entsch\u00e4digung von einem Stundenansatz von Fr. 100.- auszugehen (E. 2.2.2). Nichteintreten. Gegenstandslosigkeit UP-Gesuch der Beschwerdegegnerin. Gutheissung URB-Gesuch der Beschwerdegegnerin."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:21:12", "Checksum": "3122338cae4186b3d8ba2e213f1a6297"}