{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-07-03", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00772_2025-07-03.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225113&W10_KEY=13955785&nTrefferzeile=7&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "cfb00f02ffb81c6050f2efa6d753382b"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00772"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 03.07.2025  VB.2024.00772"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 03.07.2025  VB.2024.00772"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 03.07.2025  VB.2024.00772"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission (Ausschluss) | Formerfordernis; Fristenwahrung. Nach Art. 44 Abs. 1 lit. b IV\u00f6B kann eine Anbieterin bei wesentlichen Formfehlern ausgeschlossen werden (E. 3.1). Die Beurteilung von Formm\u00e4ngeln erfolgt nach einem strengen Massstab. Die Nichteinhaltung der Eingabefrist gilt als Verletzung eines wesentlichen Formerfordernisses (E. 3.2). Das Angebot der Beschwerdef\u00fchrerin traf aufgrund starker Schneef\u00e4lle erst um 17.10 Uhr, und damit 10 Minuten nach Ende der Frist, bei der Vergabebeh\u00f6rde ein. Die Sendung erfolgte als \"Swiss-Express 'Mond'\", wobei die Schweizerische Post eine Zusendung vor 9.00 Uhr in Aussicht stellt (E. 4.1). Nach Auslegung der Ausschreibungsunterlagen konnten und mussten die Anbietenden davon ausgehen, dass die Vergabebeh\u00f6rde das Zugangsprinzip f\u00fcr massgeblich erkl\u00e4rte (E. 4.3.3). Der Ausschluss war nicht \u00fcberspitzt formalistisch, da aufgrund der Wetterprognose starke Schneef\u00e4lle vorhergesagt waren. Eine Mitbewerberin der Beschwerdef\u00fchrerin bemerkte die verz\u00f6gerte Postzustellung und reichte noch vor Fristablauf ein weiteres Dossier ein (E. 4.4.1). Auch eine geringf\u00fcgig \u00fcberschrittene Frist stellt einen Formfehler dar (E. 4.4.4). Vor Er\u00f6ffnung der Verf\u00fcgung haben die Anbieter keinen Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r (Art. 51 Abs. 1 IV\u00f6B), weshalb keine Geh\u00f6rsverletzung vorliegt (E. 5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:29:40", "Checksum": "0320ae9f330d69798977c831a12bbcce"}