{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-09-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00780_2025-09-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225412&W10_KEY=13955781&nTrefferzeile=58&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d6baa669fc2c5b9e2dc9945d7c53e537"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2024.00780"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.09.2025  VB.2024.00780"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.09.2025  VB.2024.00780"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.09.2025  VB.2024.00780"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Annullierung F\u00fchrerausweis auf Probe | Annullierung des F\u00fchrerausweises auf Probe Der F\u00fchrerausweis auf Probe verf\u00e4llt, wenn der Neulenker innerhalb der Probezeit zwei mindestens mittelschwere Widerhandlungen begeht. Dies gilt auch, wenn die Sanktionierung der ersten Widerhandlung zum Zeitpunkt der zweiten Widerhandlung noch nicht erfolgt ist (E. 3.5). Vorliegend ist insbesondere angesichts des Ausmasses der \u00dcberschreitung der H\u00f6chstgeschwindigkeit anl\u00e4sslich der ersten (schweren) Widerhandlung davon auszugehen, dass der Beschwerdef\u00fchrer zum Zeitpunkt der zweiten Widerhandlung wusste, dass er schon eine zumindest mittelschwere Widerhandlung begangen hatte. Somit f\u00fchrte die zweite (mittelschwere) Widerhandlung zum Verfall des F\u00fchrerausweises auf Probe (E. 4.1).  Gest\u00fctzt auf die der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zugrunde liegenden \u00dcberlegungen kann es im \u00dcbrigen nicht entscheidend darauf ankommen, ob ein Fahrzeuglenker zum Zeitpunkt der Begehung der zweiten Widerhandlung um seine erste Verfehlung weiss (E.4.2). Art. 49 StGB ist nicht analog anzuwenden, da dies diejenigen Fahrer, die innerhalb kurzer Zeit mehrere Entzugsgr\u00fcnde setzen, gegen\u00fcber jenen, die dies in gr\u00f6sseren zeitlichen Abst\u00e4nden tun, ungerechtfertigt privilegierte (E. 4.3).  Abweisung"}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:36:35", "Checksum": "4dbb4a72349000bc67b32fc70098e038"}