{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-04-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2024-00782_2026-04-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225862&W10_KEY=15118571&nTrefferzeile=21&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "229532e0fd725e5dc3d30d902f4c4a01"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:22:38", "Num": [" VB.2024.00782"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.04.2026  VB.2024.00782"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.04.2026  VB.2024.00782"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.04.2026  VB.2024.00782"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Quartierplan | [Einbezug von Grundst\u00fccken in ein Quartierplanverfahren, welche von den Quartierplanmassnahmen nicht profitieren].  Der angefochtene R\u00fcckweisungsentscheid ist als selbst\u00e4ndig anfechtbarer Teilentscheid zu qualifizieren (E. 1.2). Trotz der im vorliegenden Fall zweiten Festsetzung des Quartierplans liegt keine res iudicata vor (E. 1.3). Die Beschwerdef\u00fchrenden sind mangels praktischen Nutzens nicht legitimiert, unter anderem eine Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs von Dritten zu r\u00fcgen (E. 1.5-1.7). Der Einleitungsbeschluss unterliegt keiner Verj\u00e4hrungs- oder Verwirkungsfrist (E. 3). Die Ausleitung eines Quartierplanverfahrens ist lediglich erforderlich, wenn sich der Zweck, der mit dem Quartierplan angestrebt wird, von vornherein nicht (mehr) verwirklichen l\u00e4sst. Das ist vorliegend nicht der Fall (E. 4). Da der in \u00a7 145 PBG geregelte Geldausgleich eine vollumf\u00e4ngliche, dem Enteignungsrecht entsprechende Entsch\u00e4digung erlaubt, kann auch ein Grundst\u00fcck in den Quartierplan einbezogen werden, das von den Quartierplanmassnahmen nicht profitiert \u2013 solange sich der damit verbundene Eigentumseingriff als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig erweist (E. 5). Ein quartierplanrechtlicher Eigentumseingriff ist als nicht erforderlich und somit als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig zu erachten, wenn die Quartierplanziele auch mit weniger einschneidenden Massnahmen auf gleich wirksame Weise erreicht werden k\u00f6nnten. Wenn ein Quartierplan der Erschliessung eines Grundst\u00fccks dient, das auch ohne Durchf\u00fchrung eines Quartierplanverfahrens erschlossen werden k\u00f6nnte, ist dies nur zul\u00e4ssig, wenn daf\u00fcr kein Eigentumseingriff auf einem anderen Grundst\u00fcck erforderlich ist, das vom Quartierplan selber nicht profitiert. Auf einem Grundst\u00fcck, das bereits vollst\u00e4ndig erschlossen ist, darf ein Quartierplan somit lediglich dann eine Landabtretung \u2013 gegen volle Entsch\u00e4digung \u2013 vorsehen, wenn diese zur Erschliessung eines anderen, quartierplanbed\u00fcrftigen Grundst\u00fccks unbedingt ben\u00f6tigt wird (E. 6). Das Grundst\u00fcck derBeschwerdef\u00fchrenden wird vorliegend zur strassenm\u00e4ssigen, feuerpolizeilichen und kanalisationstechnischen Erschliessung der (zweiten Bautiefe der) benachbarten Grundst\u00fccke nicht unbedingt ben\u00f6tigt. Dass eine Erschliessung \u00fcber das Grundst\u00fcck der Beschwerdef\u00fchrenden zweckm\u00e4ssiger erscheint bzw. aus raumplanungsrechtlicher Sicht zu begr\u00fcssen w\u00e4re, \u00e4ndert daran nichts. Die im Quartierplan vorgesehene Abtretung einer Fl\u00e4che von 41 m2 auf dem Grundst\u00fcck der Beschwerdef\u00fchrenden, die vom Quartierplanverfahren nicht profitieren, erweist sich damit als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssiger Eigentumseingriff (E. 7 und 8).\r\rTeilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:22:38", "Checksum": "670afd5531e5bcce9c570cdb2e462645"}