{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-02-26", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00005_2026-02-26.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225715&W10_KEY=14382448&nTrefferzeile=57&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c44a4c05cc1fefe3c00f047d997afdd9"}, "Scrapedate": "2026-07-15", "Scrapetime": "01:18:23", "Num": [" VB.2025.00005"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 26.02.2026  VB.2025.00005"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 26.02.2026  VB.2025.00005"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 26.02.2026  VB.2025.00005"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Mehrfamilienhaus an Zonengrenze zu aussenliegender Freihaltezone. Bei Bauten, die direkt oder ganz nahe an die Grenze zu einer anderen Zone gestellt werden sollen als jener, in der sie liegen, erfordert die Pr\u00fcfung der Zonenkonformit\u00e4t stets auch den Einbezug der Auswirkungen der geplanten Bauten auf die Umgebung. Sind nach der allgemeinen Lebenserfahrung keine oder nur unbedeutende Auswirkungen auf die benachbarte Zone zu erwarten, gen\u00fcgt es, wenn das Vorhaben dem Zweck der Zone entspricht, in die es zu liegen kommt (E. 4.2). Bei der vorliegenden Freihaltezone steht eine ruhige Erholungsnutzung im Vordergrund (E. 4.3). Das geplante Projekt weist keine Auswirkungen auf, welche den Zonenzweck der Freihaltezone zu beeintr\u00e4chtigen verm\u00f6gen (E. 4.4). Zul\u00e4ssigkeit von Bauten und Anlagen in aussenliegenden Freihaltezonen (E. 5.2 ff.). Die Terrainver\u00e4nderungen in der Freihaltezone sind zul\u00e4ssig (E. 5.4). Das Baugrundst\u00fcck ist gen\u00fcgend erschlossen (E. 6). Auf R\u00fcgen, welche den Beschwerdef\u00fchrenden keinen praktischen Nutzen bringen, ist nicht n\u00e4her einzugehen (E. 8). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2448", "Zeit UTC": "15.07.2026 01:18:23", "Checksum": "ec937254a12cfb00c7de828c2c33a6ac"}