{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-09-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00033_2025-09-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225285&W10_KEY=15118595&nTrefferzeile=88&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "7f3b2496d56809680c1f312834ca1428"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:08:26", "Num": [" VB.2025.00033"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.09.2025  VB.2025.00033"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.09.2025  VB.2025.00033"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.09.2025  VB.2025.00033"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Urlaub | Der Beschwerdef\u00fchrer beantragt Feststellung, dass sein Gesuch um Sachurlaub zur Wahrnehmung eines Interviewtermins auf der Redaktion eines Printmediums zu Unrecht abgewiesen worden sei (Sachverhalt I.B, E. 1.2.1). Dabei beruft er sich auf den Schutz der Medienfreiheit bzw. der Meinungs\u00e4usserungsfreiheit. Somit stehen durch die EMRK gesch\u00fctzte Anspr\u00fcche zur Diskussion, weshalb auf die Beschwerde einzutreten ist (E. 1.2.4). Dem Beschwerdef\u00fchrer war zugestanden worden, sich unter der Woche ausserhalb der regul\u00e4ren Besuchszeiten unter Wahrung der Privatsph\u00e4re in der Strafvollzugsanstalt mit dem Journalisten zu treffen (E. 3.1). Es ist nicht einzusehen, weshalb dies nicht ausreichen und f\u00fcr die Pflege medialer Kontakte eines Strafgefangenen ein Redaktionsbesuch erforderlich sein soll. Die Anwesenheit des Beschwerdef\u00fchrers ausserhalb der Vollzugseinrichtung f\u00fcr diesen Interviewtermin war demnach nicht unerl\u00e4sslich und die Voraussetzungen eines Sachurlaubs somit nicht erf\u00fcllt (E. 3.2). Der Beschwerdef\u00fchrer betreibt selber kein Medium und kann sich daher nicht auf die Medienfreiheit berufen (E. 3.3). Was die angerufene Meinungs\u00e4usserungsfreiheit betrifft, \u00fcberwiegt das \u00f6ffentliche Interesse an einem geordneten Strafvollzug bzw. an der Wahrung der Gef\u00e4ngnisordnung unter rechtsgleicher Anwendung der Urlaubsrichtlinien die sehr moderaten privaten Interessen des Beschwerdef\u00fchrers an einer freien Wahl der Lokalit\u00e4t f\u00fcr seinen Medientermin deutlich (E. 3.4).  Abweisung der Beschwerde und des Gesuchs um unentgeltliche Prozessf\u00fchrung infolge offensichtlicher Aussichtslosigkeit."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:08:26", "Checksum": "2ad8f4ae99a54fb37744a9e3da5ef3be"}