{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-07-10", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00034_2025-07-10.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225133&W10_KEY=13955789&nTrefferzeile=64&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "436b15ffddf74251a6703e7654aaa926"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00034"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10.07.2025  VB.2025.00034"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10.07.2025  VB.2025.00034"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10.07.2025  VB.2025.00034"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung | [Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung eines 64-j\u00e4hrigen dominikanischen Staatsangeh\u00f6rigen wegen Sozialhilfebezugs nach Aufl\u00f6sung der l\u00e4nger als drei Jahre dauernden Ehegemeinschaft mit einer Schweizerin.] Der Beschwerdef\u00fchrer bezog seit seiner (Wieder-)Einreise in die Schweiz im Jahr 2018 in erheblichem Umfang Sozialhilfe (E. 3.3.1). Die T\u00e4tigkeit in Arbeitsintegrationsprogrammen gen\u00fcgt nicht als Nachweis ausreichender Bem\u00fchungen zur Abl\u00f6sung von der Sozialhilfe; im ersten Arbeitsmarkt war der Beschwerdef\u00fchrer nur wenige Male kurz t\u00e4tig (E. 3.3.2). Gewichtige pers\u00f6nliche Umst\u00e4nde im Sinn von Art. 58a Abs. 2 AIG, die die Nichtteilnahme am Wirtschaftsleben rechtfertigen w\u00fcrden, sind nicht dargetan: Die mangelnde Alphabetisierung und mangelnde Sprachkenntnisse erschweren heute den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt. Der Beschwerdef\u00fchrer h\u00e4tte jedoch schon bei fr\u00fcheren mehrj\u00e4hrigen Aufenthalten in der Schweiz in jungen Jahren die M\u00f6glichkeit des Spracherwerbs gehabt (E. 3.3.3.1). Erwerbsarmut im Sinn von Art. 77f lit. c Ziff. 2 VZAE liegt sodann bei einer Besch\u00e4ftigung in einem Arbeitsintegrationsprogramm nicht vor, da diese Sozialhilfecharakter hat (E. 3.3.3.2). Die mittlerweile erfolgte Fr\u00fchpensionierung \u00e4ndert am Schluss der mangelnden Teilnahme am Erwerbsleben aufgrund der tiefen Rente und des zu erwartenden Erg\u00e4nzungsleistungsbezugs nichts (E. 3.3.4). Abweisung UP/URB. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:22:48", "Checksum": "f279a5503fe6d3804ca5d838fcc4da6c"}