{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-12-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00069_2025-12-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225519&W10_KEY=13955780&nTrefferzeile=63&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "65202b0647621c3a4dd43fa5ba9c02cc"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00069"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.12.2025  VB.2025.00069"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.12.2025  VB.2025.00069"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.12.2025  VB.2025.00069"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe. Darlehen sind zwar nicht einkommensbildend, aber grunds\u00e4tzlich anrechenbar. Sofern ein Darlehen nur der Umschuldung dient, muss diese Zweckbindung ausdr\u00fccklich statuiert werden. Ansonsten kann die Sozialhilfe beziehende Person frei \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen und auch mittels Weisungen dazu angehalten werden, diesen zur Deckung ihres Lebensunterhalts zu verwenden (E. 2.2). Den Auskunftspflichten ist sofort und unaufgefordert nachzukommen und sie gelten prinzipiell f\u00fcr jegliche \u00c4nderungen in den Einkommensverh\u00e4ltnissen, auch wenn solche im Rahmen der j\u00e4hrlichen Unterlagenkontrolle durch die Sozialbeh\u00f6rde entdeckt werden k\u00f6nnen. Im vorliegenden Fall steht mit Fr. 1'000.- \u00fcberdies kein unbedeutender Geldbetrag im Raum. Ob die Meldepflicht schuldhaft verletzt wurde, ist im Zusammenhang mit \u00a7 26 lit. a SHG nicht relevant (E. 3.3.1). Dem Beschwerdef\u00fchrer gelingt der Nachweis nicht, dass das Darlehen ausschliesslich der Umschuldung bzw. der Zahlung von Ausst\u00e4nden diente. Wenn der Bezirksrat zum Schluss kommt, das Darlehen habe eine einmalige und nicht zweckgebundene Zuwendung eines Dritten dargestellt, die bei Kenntnis mit den Sozialhilfeleistungen an den Beschwerdef\u00fchrer zu verrechnen gewesen w\u00e4re, so ist dies nicht zu beanstanden (E. 3.3.2). Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Prozessf\u00fchrung (E. 4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:38:30", "Checksum": "c09a3980e00a95519ca51c30f3ca40ad"}