{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-04-10", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00076_2025-04-10.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224853&W10_KEY=13955793&nTrefferzeile=50&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c1841993bc581e0c7a7edbb298796bd7"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00076"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10.04.2025  VB.2025.00076"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10.04.2025  VB.2025.00076"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10.04.2025  VB.2025.00076"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung | Vor Verwaltungsgericht reichte der Beschwerdef\u00fchrer, ein 1984 geborener Staatsangeh\u00f6riger Tunesiens, ein Gutachten \u00fcber das Ergebnis einer DNA-Analyse ein, wonach seine Vaterschaft zu dem im Januar 2024 geborenen Kind seiner Schweizer Partnerin praktisch erwiesen sei, sowie eine Mitteilung der am 10. Februar 2025 erfolgten Kindsanerkennung.  Mit der nachgewiesenen Vaterschaft des Beschwerdef\u00fchrers liegt neu ein Indiz vor, das praxisgem\u00e4ss f\u00fcr das Bestehen eines \"qualifizierten\" Konkubinats zwischen den Kindseltern spricht. F\u00fcr eine gesicherte Annahme fehlt hier allerdings immer noch ein Nachweis daf\u00fcr, dass der Beschwerdef\u00fchrer und die Kindsmutter \u00fcberhaupt (noch) ein Paar sind. Der Anspruch auf Achtung des Familienlebens gilt zudem nicht absolut, sondern kann rechtm\u00e4ssig eingeschr\u00e4nkt werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist, einem legitimen Zweck entspricht und zu dessen Realisierung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig erscheint. Auch diesbez\u00fcglich ist der Sachverhalt vorliegend erg\u00e4nzungsbed\u00fcrftig bzw. l\u00fcckenhaft (zum Ganzen E. 3). Gutheissung bzw. Gegenstandslosigkeit des Gesuchs um UP/URB. Teilweise Gutheissung und Sprungr\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:15:07", "Checksum": "cee4bb892c9943c44bf3380a3808ae22"}