{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-08-20", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00081_2025-08-20.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225222&W10_KEY=13955789&nTrefferzeile=18&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3e5ed508a9b208caf3e045f0769bc3f4"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00081"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20.08.2025  VB.2025.00081"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20.08.2025  VB.2025.00081"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20.08.2025  VB.2025.00081"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00dcbertragung von Aufgaben der Gemeindeverwaltung | [Die Gemeinde A \u00fcbertrug bestimmte Aufgaben der Finanzverwaltung durch Vertrag auf einen Privaten. Der zust\u00e4ndige Bezirksrat ordnete daraufhin im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion unter anderem an, die Gemeinde A habe die Stellen der Finanzverwaltung mit Gemeindeangestellten zu besetzen und den Vertrag mit dem Privaten anzupassen, insbesondere die Kompetenzen des Privaten auf Hilfsaufgaben zu beschr\u00e4nken.] Mit Blick auf die konkret vorgesehenen Aufgaben\u00fcbertragungen geht es bei der Erstellung der Budgetvorlage lediglich um die Aufbereitung der inhaltlichen Datengrundlagen aus den Vorjahren, die als Grundlage f\u00fcr die Budgetierung der verschiedenen Konten im n\u00e4chsten Jahr dienen. Ebenso geht es auch bei der Erstellung der Finanzplanung einzig um die finanzhaushaltsrechtlich korrekte Zusammenstellung von Investitionen. Dabei werden keine finanziellen Entscheidkompetenzen \u00fcbertragen. Die F\u00fchrung der Gemeindebuchhaltung, die unter anderem Grundlage f\u00fcr die Erstellung von Budget und Jahresrechnung bildet, ist so betrachtet eine Hilfst\u00e4tigkeit (E. 2. 4). Vorliegend muss die Gemeinde A zwecks Gew\u00e4hrleistung der recht- und zweckm\u00e4ssigen Aufgabenerf\u00fcllung nicht zwingend gemeindeeigenes Fachpersonal besch\u00e4ftigen. Die Zweckm\u00e4ssigkeit der Aufgabenerf\u00fcllung kann es rechtfertigen, dass eine kleine Gemeinde wie die Gemeinde A auf die Anstellung von qualifizierten Finanzspezialisten verzichtet. Der Einkauf spezialisierter Dienstleistungen kann insbesondere einer kleinen Gemeinde nicht per se verwehrt sein. Die aufsichtsrechtlichen Anordnungen sind nicht gerechtfertigt (E. 2.4). Ausrichtung einer Parteientsch\u00e4digung (E. 3).  Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:23:42", "Checksum": "aa7db6b37e5366190aa3f7fbf6b82b0d"}