{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-02-10", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00086_2025-02-10.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224702&W10_KEY=13955793&nTrefferzeile=68&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "21f22d3ed929292057808b8962b72ae2"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00086"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10.02.2025  VB.2025.00086"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10.02.2025  VB.2025.00086"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10.02.2025  VB.2025.00086"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Gew\u00e4sserraum | Gew\u00e4sserraum. Zust\u00e4ndigkeit des Einzelrichters (E. 1.1). Ein Arztzeugnis wie das vorliegende, womit ohne n\u00e4here Angabe von Gr\u00fcnden eine g\u00e4nzliche Arbeitsunf\u00e4higkeit f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum bescheinigt wird, gen\u00fcgt nicht als Nachweis f\u00fcr das Vorliegen eines Fristwiederherstellungsgrunds bzw. f\u00fcr das Fehlen einer groben Nachl\u00e4ssigkeit im Sinn von \u00a7 12 Abs. 2 VRG. Hierf\u00fcr ist vielmehr erforderlich, dass im Arztzeugnis ausgef\u00fchrt wird, weshalb und inwiefern die betroffene Person die fristwahrende Handlung aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden nicht vornehmen und auch niemand anderen damit betrauen konnte. Es obliegt der s\u00e4umigen Person, die S\u00e4umnisgr\u00fcnde im Wiederherstellungsgesuch vollst\u00e4ndig und genau darzustellen. Fehlt eine derartige Sachverhaltsdarstellung, ist weder eine amtliche Untersuchung \u00fcber die massgebenden Tatsachen zu f\u00fchren noch der betreffenden Partei Frist zur Verbesserung des Gesuchs anzusetzen. Das Gesuch der Beschwerdef\u00fchrerin um Wiederherstellung der Beschwerdefrist ist somit \u2013 ohne Weiterungen \u2013 abzuweisen (E. 2.2). Bei der Abweisung eines Fristwiederherstellungsgesuchs hinsichtlich einer Rechtsmittelfrist handelt es sich um einen einem Nichteintretensentscheid vergleichbaren Endentscheid (E. 4). Abweisung des Fristwiederherstellungsgesuchs."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:14:46", "Checksum": "a8ba1c2d49e4269069939de7145fb4be"}