{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-07-01", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00126_2025-07-01.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225099&W10_KEY=13955789&nTrefferzeile=73&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2db3bc45b491073bcf01f59846e40496"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00126"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 01.07.2025  VB.2025.00126"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 01.07.2025  VB.2025.00126"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 01.07.2025  VB.2025.00126"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Wiedererw\u00e4gung) | Das neue Gesuch des Beschwerdef\u00fchrers zielt im Wesentlichen darauf ab, die Begr\u00fcndung der rechtskr\u00e4ftigen Verf\u00fcgung des Beschwerdegegners betreffend seinen Familiennachzug zur Ehefrau zu bestreiten. Die dahingehenden R\u00fcgen des Beschwerdef\u00fchrers, das heisst, seine Kritik an der damaligen Beweisw\u00fcrdigung durch den Beschwerdegegner wie auch das Argument, wonach die im Ausland erfolgte Heirat ohne Anstalten und namentlich ohne Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts auf eine Scheinehe im Zivilstandsregister eingetragen worden sei, h\u00e4tte der Beschwerdef\u00fchrer jedoch in einem gegen die urspr\u00fcngliche Verf\u00fcgung gerichteten Rechtsmittel vorbringen k\u00f6nnen und auch vorbringen m\u00fcssen. Was die vom Beschwerdef\u00fchrer neu eingereichten Fotografien und Briefe von Freunden sowie Familienmitgliedern anbelangt, ist mit der Vorinstanz davon auszugehen, dass diese wenig aussagekr\u00e4ftig sind und kaum als Beleg f\u00fcr seine angeblich seit Jahren gelebte eheliche Beziehung mit seiner Schweizer Ehefrau taugen (zum Ganzen E. 3). Abweisung UP. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:22:36", "Checksum": "4d021f379e3f2932d4d49c3b4c8e0d73"}