{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-04-16", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00155_2026-04-16.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225838&W10_KEY=14382448&nTrefferzeile=18&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8ad83fff30fe306bdf81edf2924ac718"}, "Scrapedate": "2026-07-15", "Scrapetime": "01:18:57", "Num": [" VB.2025.00155"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16.04.2026  VB.2025.00155"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16.04.2026  VB.2025.00155"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16.04.2026  VB.2025.00155"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung | [Der Beschwerdef\u00fchrer, ein t\u00fcrkischer Staatsangeh\u00f6riger, war seit 2010 mit einer Schweizerin verheiratet. Das Migrationsamt verweigerte die Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung wegen erheblicher und mutwilliger Schuldenwirtschaft.] Der Beschwerdef\u00fchrer wurde im Mai 2017 vom Migrationsamt wegen Schulden ausl\u00e4nderrechtlich verwarnt. Im Mai 2023 hat die Sicherheitsdirektion einen Entscheid des Migrationsamts betreffend Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung aufgehoben, weil die seit der Verwarnung eingetretene Verschuldung nicht erheblich war. Seit diesem Entscheid h\u00e4ufte der Beschwerdef\u00fchrer weitere Schulden an, die erheblich sind (E. 4.2). Die Verschuldung ist auch mutwillig. Er hat w\u00e4hrend seiner krankheitsbedingten Erwerbslosigkeit weiterhin Schulden angeh\u00e4uft und hat sich insgesamt nur ungen\u00fcgend darum bem\u00fcht, seine finanzielle Situation zu bereinigen (E. 4.3). Die Nichtverl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung ist auch verh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Neben der mutwilligen Verschuldung sind auch die verschiedenen Strafbefehle und die trotz der langen Aufenthaltsdauer nur rudiment\u00e4ren deutschen Sprachkenntnisse zu ber\u00fccksichtigen. In privater Hinsicht ist er mit den Verh\u00e4ltnissen in der T\u00fcrkei vertraut, seine Kinder leben dort und er ist in der Schweiz nicht besonders verwurzelt (E. 5.1 und 5.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2448", "Zeit UTC": "15.07.2026 01:18:57", "Checksum": "045aaa02ecb895dbf353bef982516ed1"}