{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-06-05", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00160_2025-06-05.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225023&W10_KEY=13955789&nTrefferzeile=100&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f8c8691fb178f86a174ed5bd77694011"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00160"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05.06.2025  VB.2025.00160"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05.06.2025  VB.2025.00160"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05.06.2025  VB.2025.00160"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Ausschluss aus dem Vergabeverfahren Eine Anbieterin kann vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn festgestellt wird, dass ihr Angebot einen wesentlichen Formfehler aufweist oder dieses wesentlich von den verbindlichen Anforderungen der Ausschreibung abweicht (E. 3.1). Bei der Beurteilung solcher M\u00e4ngel ist nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung im Interesse der Vergleichbarkeit der Angebote und des Gleichbehandlungsgrundsatzes ein strenger Massstab anzulegen. Die Rechtsfolge des Ausschlusses ist allerdings nur dann ad\u00e4quat, wenn es sich um einen wesentlichen Mangel handelt; einen \u00fcberspitzten Formalismus gilt es zu vermeiden. Von einem \u00fcberspitzten Formalismus ist eher dann auszugehen, wenn der Mangel auf eine Unklarheit der Ausschreibungsunterlagen oder ein offensichtliches Versehen des Anbieters zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, als wenn er von diesem bewusst in Kauf genommen wurde. Ein Ausschluss ist jedenfalls einzig im Fall von wesentlichen Abweichungen von den verbindlichen Anforderungen einer Ausschreibung angezeigt (E. 3.2 f.). Vorliegend handelte es sich beim Verwenden eines falschen Formulars durch die Beschwerdef\u00fchrerin um ein offensichtliches Versehen. Der Mangel f\u00fchrt nicht dazu, dass die Angebote nicht mehr sinnvoll vergleichbar w\u00e4ren; jedenfalls w\u00e4re keine ungerechtfertigte Bevorzugung der Beschwerdef\u00fchrerin gegen\u00fcber den anderen Anbietenden ersichtlich. Der Formfehler beziehungsweise die Abweichung von den Ausschreibungsunterlagen ist nicht wesentlich. Ein Verfahrensausschluss infolge eines unwesentlichen Mangels ist nicht vom beh\u00f6rdlichen Ermessensspielraum abgedeckt. Das Angebot der Beschwerdef\u00fchrerin ist im Verfahren zuzulassen und in die Bewertung miteinzubeziehen (E. 5). Gutheissung und R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:49:20", "Checksum": "9a239dff4f065041203163e668a4c1b6"}