{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-09-03", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00163_2025-09-03.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225257&W10_KEY=13955784&nTrefferzeile=98&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "598a58bafe421a029ffee7827667039f"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00163"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 03.09.2025  VB.2025.00163"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 03.09.2025  VB.2025.00163"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 03.09.2025  VB.2025.00163"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Die Sozialbeh\u00f6rde fordert von den Beschwerdef\u00fchrenden einen Betrag von Fr. 512.85 aufgrund nicht deklarierter Einnahmen aus einem Engagement an einem Theater zur\u00fcck. Gest\u00fctzt auf den Grundsatz der Selbsthilfe als Teil des Subsidiarit\u00e4tsprinzips muss die hilfesuchende Person alles Zumutbare unternehmen, um eine Notlage aus eigenen Kr\u00e4ften abzuwehren. Bei der Bemessung von finanziellen Leistungen der Sozialhilfe werden alle verf\u00fcgbaren Einnahmen ber\u00fccksichtigt, wozu alle geldwerten Zufl\u00fcsse geh\u00f6ren (E. 2.3). Steht fest, dass die hilfeempfangende Person ihre Auskunfts- oder Meldepflicht verletzt hat, ist die materielle Rechtm\u00e4ssigkeit des Bezugs vollumf\u00e4nglich von ihr zu beweisen, andernfalls an der R\u00fcckerstattungspflicht festzuhalten ist (E. 2.4). Die Beschwerdef\u00fchrenden bringen vor, das Geld h\u00e4tte ihnen nie zur Verf\u00fcgung gestanden, da es vom Theater direkt an eine gemeinn\u00fctzige Organisation gespendet worden sei. Den Nachweis daf\u00fcr k\u00f6nnen sie allerdings nicht erbringen. Doch selbst wenn tats\u00e4chlich eine Spende erfolgt w\u00e4re, so w\u00e4re dies unbeachtlich, da ein Sozialhilfeempf\u00e4nger nicht freiwillig auf ein ihm zustehendes Einkommen verzichten darf (E. 4.2.5). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:29:49", "Checksum": "b533b57c39ecf9ec6a7ba9b20b3c91b3"}