{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-05-07", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00171_2026-05-07.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225907&W10_KEY=15118570&nTrefferzeile=89&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e163003ccd18acaaa69543d143ad381e"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:23:11", "Num": [" VB.2025.00171"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 07.05.2026  VB.2025.00171"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 07.05.2026  VB.2025.00171"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 07.05.2026  VB.2025.00171"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "K\u00fcndigung | [Eine Gemeinde k\u00fcndigte einer Angestellten nach Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht, nachdem diese sich am Arbeitsplatz verletzt hatte und deshalb teilweise arbeitsunf\u00e4hig war. Dagegen erhob die Gek\u00fcndigte Rekurs. Die Vorinstanz verpflichtete die Gemeinde zur Bezahlung einer Abfindung und wies den Rekurs ab, soweit die Gek\u00fcndigte eine Entsch\u00e4digung sowie Genugtuung und weiteren Schadenersatz beantragte. Sowohl die Gemeinde als auch die Gek\u00fcndigte erhoben Beschwerde gegen den Rekursentscheid.] Die Gek\u00fcndigte war als Mitarbeiterin Hauswirtschaft angestellt und ihr Stellenprofil umfasste auch hauswirtschaftliche T\u00e4tigkeiten in der K\u00fcche und im Service. Die Gemeinde w\u00e4re gehalten gewesen, der Angestellten in diesem Bereich Aufgaben zuzuweisen, die ihrer k\u00f6rperlichen Belastbarkeit entsprechen. Da sie dies nicht tat, fehlt es an einem sachlichen K\u00fcndigungsgrund (E. 3). In Bezug auf den Vorfall, bei dem sich die Gek\u00fcndigte verletzt hat, liegt keine F\u00fcrsorgepflichtverletzung seitens der Gemeinde vor (E. 4). Die Gemeinde hat der Gek\u00fcndigten eine Entsch\u00e4digung von f\u00fcnf Monatsl\u00f6hnen zu bezahlen (E. 5). Die Gek\u00fcndigte hat den Vorfall nicht selbst verschuldet, weshalb ihr die Vorinstanz zu Recht eine Abfindung zusprach (E. 6). Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:23:11", "Checksum": "9280b326bfbacf7c884b23eea28002b9"}