{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-08-20", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00172_2025-08-20.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225223&W10_KEY=13955789&nTrefferzeile=17&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "99a7b006268e1622d0bd6e49bb071145"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00172"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20.08.2025  VB.2025.00172"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20.08.2025  VB.2025.00172"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20.08.2025  VB.2025.00172"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zum erwerbslosen Aufenthalt | [Die Beschwerdef\u00fchrerin ersucht um Familiennachzug ihrer in Russland lebenden Mutter.] Es ist unbestritten, dass der Mutter der Beschwerdef\u00fchrerin weder aus Art. 8 EMRK noch aus Art. 28 AIG eine Bewilligung zu erteilen ist, da kein Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis zwischen ihnen besteht und sie keine besondere pers\u00f6nliche Beziehung zur Schweiz unterh\u00e4lt (E. 2.). Die Beschwerdef\u00fchrerin hat sieben Jahre nach der Heirat mit einem schweizerisch-italienischen Doppelb\u00fcrger die italienische Staatsb\u00fcrgerschaft erworben, war jedoch nie in der Schweiz oder Italien erwerbst\u00e4tig. Es fehlt damit an einem grenz\u00fcberschreitenden Bezug, weshalb die freiz\u00fcgigkeitsrechtlichen Nachzugsbestimmungen keine Anwendung finden (E. 3).  Auch bei Anwendung des FZA m\u00fcsste ein Nachzugsanspruch verneint werden. Es ist der Beschwerdef\u00fchrerin nicht gelungen, Grundbed\u00fcrfniskosten ihrer Mutter nachzuweisen, welche die Einnahmen \u00fcbersteigen. Es ist davon auszugehen, dass die Rente der Mutter der Beschwerdef\u00fchrerin ausreichen sollte und keine Bed\u00fcrftigkeit vorliegt (E. 4). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:23:43", "Checksum": "a0c24252f72fee8f3ff58ec5849cae3f"}