{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-12-18", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00179_2025-12-18.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225585&W10_KEY=13955780&nTrefferzeile=41&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8e8364e784b543a7a089c5515561da07"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00179"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18.12.2025  VB.2025.00179"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18.12.2025  VB.2025.00179"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18.12.2025  VB.2025.00179"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Waffeneinziehung | [Waffeneinziehung] Ausf\u00fchrungen zu den Voraussetzungen f\u00fcr die definitive Einziehung von Waffen, namentlich zur Gefahr missbr\u00e4uchlicher Waffenverwendung bzw. zur erheblichen Wahrscheinlichkeit einer Dritt- oder Selbstgef\u00e4hrdung (E. 5). Gem\u00e4ss einem psychiatrischen Gutachten liegt beim Beschwerdef\u00fchrer nebst einer rezidivierenden depressiven St\u00f6rung eine andauernde Pers\u00f6nlichkeits\u00e4nderung vor, welche mit mehreren psychiatrisch relevanten Pers\u00f6nlichkeitsz\u00fcgen einhergeht (emotionale Instabilit\u00e4t mit impulsiven Z\u00fcgen, anankastische, histrionische und paranoide Pers\u00f6nlichkeitsz\u00fcge). Die fach\u00e4rztliche Prognose ist ung\u00fcnstig. Gem\u00e4ss dem Gutachten k\u00f6nnen sich die psychischen Erkrankungen bzw. die damit verbundenen psychischen Auff\u00e4lligkeiten auf den Umgang mit Waffen negativ auswirken und ergibt sich aus der Kombination der entsprechenden Teilst\u00f6rungsgebiete ein Gefahrenpotenzial, welches den Beschwerdef\u00fchrer aus fach\u00e4rztlicher Sicht als nicht geeignet f\u00fcr den Umgang mit Waffen erscheinen l\u00e4sst (zum Ganzen E. 6.4). Beim Beschwerdef\u00fchrer ist angesichts der festgestellten psychischen Beeintr\u00e4chtigungen eine im Vergleich mit der Durchschnittsbev\u00f6lkerung erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Dritt- oder Selbstgef\u00e4hrdung zu bejahen; das Statthalteramt durfte deshalb die Waffen des Beschwerdef\u00fchrers definitiv einziehen (E. 6.5). Daran \u00e4ndert nichts, dass der Beschwerdef\u00fchrer seit vielen Jahren rechtm\u00e4ssig im Besitz von Waffen gewesen war und sein bisheriger Umgang mit diesen zu keinerlei Beanstandungen Anlass gegeben hatte (E. 6.6). Abweisung des Armenrechtsgesuchs aufgrund fehlender Substanziierung der Mittellosigkeit. Abweisung, soweit auf die Beschwerde eingetreten wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:38:56", "Checksum": "d7ee67a9a98740aac82ee87dfabaa5d0"}