{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-07-03", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00181_2025-07-03.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225116&W10_KEY=13955789&nTrefferzeile=70&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2223f8ea645fbb1eb84b89a477e23630"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00181"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 03.07.2025  VB.2025.00181"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 03.07.2025  VB.2025.00181"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 03.07.2025  VB.2025.00181"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Legitimation zur Anfechtung eines im freih\u00e4ndigen Verfahren erteilten Zuschlags nach neuem Submissionsrecht. Gegen Zuschl\u00e4ge im freih\u00e4ndigen Verfahren kann nur Beschwerde f\u00fchren, wer nachweist, dass er die nachgefragten Leistungen oder damit substituierbare Leistungen erbringen kann und erbringen will. Es kann nur ger\u00fcgt werden, das freih\u00e4ndige Verfahren sei zu Unrecht angewandt worden oder der Zuschlag sei aufgrund von Korruption erteilt worden (Art. 56 Abs. 5 IV\u00f6B). Nach der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung und in teilweiser Aufgabe der \"Microsoft-Praxis\" tr\u00e4gt die Vergabebeh\u00f6rde nunmehr die Beweislast f\u00fcr das Fehlen einer Alternativl\u00f6sung. In diesem Rahmen muss der Dritte, der Beschwerde erhebt, nicht mehr selber diesen Beweis erbringen, sei es im Stadium der Pr\u00fcfung der Zul\u00e4ssigkeit seiner Beschwerde oder der nachfolgenden Pr\u00fcfung ihrer Begr\u00fcndetheit. Er kann sich darauf beschr\u00e4nken, auf glaubhafte und wahrscheinliche Weise geltend zu machen, ein potenzieller Lieferant der zur Diskussion stehenden Leistung zu sein, um das freih\u00e4ndige Verfahren anzufechten (E. 2.2). Vorliegend gelingt es der Beschwerdef\u00fchrerin nicht, den geforderten Legitimationsnachweis zu erbringen (E. 2.6). Nichteintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:22:40", "Checksum": "d1ad62193a0eb572e2ed423657da822e"}