{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-09-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00183_2025-09-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225277&W10_KEY=13955784&nTrefferzeile=85&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1c4c64a2ab37d4273469786f336e00e4"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00183"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.09.2025  VB.2025.00183"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.09.2025  VB.2025.00183"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.09.2025  VB.2025.00183"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Versetzung in den Normalvollzug | Versetzung in den Normalvollzug. [Der Beschwerdef\u00fchrer, welcher im Verwahrungsvollzug innerhalb der Justizvollzugsanstalt in eine Abteilung des Normalvollzugs verlegt wurde, verlangt die Unterbringung in einer Sonderabteilung und r\u00fcgt die Verletzung des sog. Abstandsgebots.] Das Verwaltungsgericht ist an die gesetzliche Grundlage im Bundesrecht, wonach die Unterbringung von Verwahrten in geschlossenen Strafanstalten explizit erlaubt ist, gebunden, weshalb auf die grunds\u00e4tzliche Frage des Verwahrungsvollzugs in der JVA P\u00f6schwies nicht weiter einzugehen ist (E. 4.2). Es bestehen keine allgemeing\u00fcltigen und justiziablen Vorgaben hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Verwahrungsvollzugs in der Schweiz und es besteht auch keine Grundlage daf\u00fcr, dass Personen im Verwahrungs- von solchen im Strafvollzug zu trennen sind (E. 4.3). Der Beschwerdef\u00fchrer erf\u00fcllt weder aufgrund seines Alters noch aufgrund seines physischen und psychischen Gesundheitszustands die Aufnahmekriterien der Sonderabteilung (E. 4.5). Die Akten sprechen gegen die behaupteten medizinischen Gr\u00fcnde, welche einen Abteilungswechsel bedingen sollten (E. 4.6). Zu Resozialisierungsmassnahmen m\u00fcsste der Beschwerdef\u00fchrer im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht Hand bieten (E. 4.10). Gew\u00e4hrung UP/URB (E. 5.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:30:04", "Checksum": "c2b0842fcabbf2bfd670cc774353a789"}