{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-06-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00187_2026-06-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225981&W10_KEY=15118570&nTrefferzeile=64&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "fafa798f55efb8cf80f50fdf2ef6ee0d"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:23:34", "Num": [" VB.2025.00187"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.06.2026  VB.2025.00187"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.06.2026  VB.2025.00187"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.06.2026  VB.2025.00187"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "L\u00e4rmsanierung | [Die Kantonspolizei setzte mit Verf\u00fcgung vom 1. Februar 2024 die H\u00f6chstgeschwindigkeit u. a. auf einer Teilstrecke der Dorfstrasse in Obfelden auf 30 km/h herab. Mit Verf\u00fcgung vom 6. M\u00e4rz 2024 setzte die Baudirektion das akustische Projekt \"Schallschutzfenster in der Gemeinde Obfelden\" fest. Die Beschwerdef\u00fchrenden rekurrierten gegen die Verf\u00fcgung vom 6. M\u00e4rz 2024 an das Baurekursgericht und verlangten die Koordination des akustischen Projekts mit zwei noch h\u00e4ngigen Strassenprojekten sowie diverse Sanierungsmassnahmen an der Quelle bzw. Strasse. Das Baurekursgericht trat auf den Rekurs nicht ein.] Das akustische Projekt beschr\u00e4nkt sich auf die Ermittlung der Fenster, bei welchen die AW bzw. IGW voraussichtlich trotz in den separaten Strassen- bzw. Sanierungsprojekten umzusetzender Massnahmen nicht eingehalten werden k\u00f6nnen, und dient als Grundlage f\u00fcr die vorzeitige Auszahlung von Kostenbeitr\u00e4gen f\u00fcr Schallschutzfenster. Die geplanten Sanierungsmassnahmen wurden darin noch nicht festgesetzt (E. 4.1). Mit dem akustischen Projekt wurde die Temporeduktion (Verf\u00fcgung vom 1. Februar 2024) verbunden. Die Beschwerdef\u00fchrer durften als Anwohner die Ausdehnung der angeordneten Temporeduktion verlangen, soweit sie daran ein schutzw\u00fcrdiges Interesse hatten (E. 4.3). Daran fehlte es, weshalb die Vorinstanz insoweit zu Recht nicht auf ihren Rekurs eingetreten ist (E. 4.4). Soweit sich die Beschwerdef\u00fchrer in grunds\u00e4tzlicher Weise gegen die Etappierung der Strassenl\u00e4rmsanierung wehrten, eine Verletzung des Koordinationsgebots r\u00fcgten und die formelle Koordination mit den h\u00e4ngigen Strassenprojekten verlangten, h\u00e4tte die Vorinstanz ihre Vorbringen inhaltlich pr\u00fcfen m\u00fcssen (E. 4.5). Aus prozess\u00f6konomischen Gr\u00fcnden ist diese Pr\u00fcfung vorliegend durch das Verwaltungsgericht selbst vorzunehmen (E. 4.6). Angesichts der Komplexit\u00e4t der hier interessierenden Strassenprojekte lagen hinreichende Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Abkoppelung vom akustischen Projekt (mitsamt der Temporeduktion) vor. Auch wurdedie bei einer Etappierung erforderliche Pr\u00fcfung der Gesamtauswirkungen hinreichend vorgenommen. Die R\u00fcgen betreffend das Koordinationsgebot dringen in der Sache nicht durch (E. 4.7).\r\rAbweisung (teilweise im Sinn der Erw\u00e4gungen)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:23:34", "Checksum": "1aca0ee625845e83749413cbacec9c20"}