{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-04-16", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00206_2026-04-16.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225836&W10_KEY=15118575&nTrefferzeile=15&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a7e495fa0695a65862c0eb77021b117f"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:18:47", "Num": [" VB.2025.00206"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16.04.2026  VB.2025.00206"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16.04.2026  VB.2025.00206"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16.04.2026  VB.2025.00206"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Beschaffung einer IT-Dienstleistung im freih\u00e4ndigen Verfahren. Nach der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung und in teilweiser Aufgabe der \"Microsoft-Praxis\" tr\u00e4gt die Vergabebeh\u00f6rde die Beweislast f\u00fcr das Fehlen einer Alternativl\u00f6sung. In diesem Rahmen muss der Dritte, der Beschwerde erhebt, nicht mehr selbst diesen Beweis erbringen. Er kann sich darauf beschr\u00e4nken, auf glaubhafte und wahrscheinliche Weise geltend zu machen, ein potenzieller Lieferant der zur Diskussion stehenden Leistung zu sein, um das freih\u00e4ndige Verfahren anzufechten (E. 2.3). Die Beschwerdef\u00fchrerin bringt vor, als spezialisierte IT-Dienstleisterin liege die ausgeschriebene Dienstleistung klar in ihrem Fachbereich (E. 2.4). Zu pr\u00fcfen ist, ob die Beschwerdef\u00fchrerin die von der Vergabestelle definierte nachgefragte Leistung (oder eine damit substituierbare Leistung) erbringen kann und erbringen will. Es liegt in der Natur der Sache, dass potenzielle Beschwerdef\u00fchrende bei Freihandvergaben die Vergabeunterlagen nicht kennen. Die Beschwerdef\u00fchrerin konnte sich einzig auf die Simap-Publikation st\u00fctzen. Dieser kommt insofern f\u00fcr ein transparentes Verfahren und einen m\u00f6glichst wirksamen und fairen Wettbewerb zentrale Bedeutung zu, weshalb sie in Bezug auf Klarheit und Vollst\u00e4ndigkeit in einer Weise auszugestalten ist, die potenzielle Anbietende in die Lage versetzt, nachzuvollziehen, um welchen Auftragsgegenstand es sich handelt (E. 2.6). Die Ausschreibung bestimmt den Beschaffungsgegenstand vorliegend in einer Weise, welche, indem sie den Fokus nicht allein auf die anzupassende Fachanwendung richtet, in sich inkoh\u00e4rent ist und das Bed\u00fcrfnis der Vergabestelle nicht transparent definiert. Aufgrund dieser unklaren und missverst\u00e4ndlichen Ausschreibung war es der Beschwerdef\u00fchrerin von vornherein schwerlich m\u00f6glich, auf glaubhafte und wahrscheinliche Weise geltend zu machen, eine potenzielle Lieferantin der zur Diskussion stehenden Leistung zu sein. Dies ist aber nicht der Beschwerdef\u00fchrerinanzulasten. Im Gegenteil kann es der Vergabebeh\u00f6rde auf dieser Grundlage nicht gelingen, den ihr obliegenden Nachweis zu erbringen, dass die Voraussetzungen f\u00fcr eine freih\u00e4ndige Vergabe gegeben sind. Entsprechend w\u00e4re der Zuschlag grunds\u00e4tzlich aufzuheben. Nachdem die Beschwerdegegnerin den Vertrag mit der Mitbeteiligten jedoch erlaubterweise bereits abgeschlossen hat, kann die Beschwerdeinstanz lediglich noch feststellen, dass der angefochtene Zuschlag rechtswidrig ist (E. 2.7).\r\rGutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:18:47", "Checksum": "1ce7261ad55389149f591b15c896c6e4"}