{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-03-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00218_2026-03-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225758&W10_KEY=14382448&nTrefferzeile=38&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "bf84dbb279e15e24c04881a49ee43731"}, "Scrapedate": "2026-07-15", "Scrapetime": "01:18:40", "Num": [" VB.2025.00218"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.03.2026  VB.2025.00218"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.03.2026  VB.2025.00218"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.03.2026  VB.2025.00218"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung Erweiterung Notunterkunft | Erweiterung der Notunterkunft f\u00fcr Asylsuchende neben inventarisiertem Schulhaus. Die Parteien sind sich einig, dass es sich beim Schulhaus - insbesondere aufgrund des Situationswerts - um ein schutzw\u00fcrdiges Objekt handelt (E. 4). Wo das Bauprojekt \u2013 wie vorliegend \u2013 die Gesamtwirkung eines Schutzobjekts zu beeinflussen vermag, ergibt sich der Schutzumfang nicht nur aus \u00a7 203 Abs. 1 lit. c PBG, sondern gleichzeitig auch aus \u00a7 238 Abs. 2 PBG. So ist einerseits auf Objekte des Natur- und Heimatschutzes besondere R\u00fccksicht zu nehmen (\u00a7 238 Abs. 2 PBG) und andererseits auch die f\u00fcr dessen Wirkung wesentliche Umgebung zu ber\u00fccksichtigen (\u00a7 203 Abs. 1 lit. c PBG). Die geplanten Bauten konkurrieren aufgrund ihrer N\u00e4he und ihrer Dimensionen mit dem kleinmassst\u00e4blichen Schutzobjekt. Es l\u00e4sst sich nicht von der Hand weisen, dass das umstrittene Neubauprojekt sowohl den Situationswert des ehemaligen Schulhauses als auch denjenigen der f\u00fcr die Wirkung wesentlichen Umgebung in gewissem Mass schm\u00e4lert. Eine ungen\u00fcgende R\u00fccksichtnahme liegt indes nicht vor (E. 5).  Die Bejahung der Schutzw\u00fcrdigkeit eines Objekts f\u00fchrt nicht zwingend zur Anordnung von Schutzmassnahmen, sondern nur dann, wenn das \u00f6ffentliche Interesse an der Erhaltung des Schutzobjekts h\u00f6her zu gewichten ist als entgegenstehende \u00f6ffentliche und private Interessen. Weiter verlangt auch die Anwendung von \u00a7 204 PBG eine Abw\u00e4gung mit allenfalls entgegenstehenden (anderen) \u00f6ffentlichen Interessen, welche die entscheidende Beh\u00f6rde nach pflichtgem\u00e4ssem Ermessen vorzunehmen hat. An der Realisierung der Notunterkunft besteht ein gewichtiges \u00f6ffentliches Interesse, welches im vorliegenden Fall erheblich h\u00f6her zu gewichten ist als das denkmalpflegerische Interesse am ungeschm\u00e4lerten Erhalt des Situationswerts des Schulhauses und der f\u00fcr die Wirkung wesentlichen Umgebung (E. 6). Zusammengefasst ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen (betreffend die Zusprechung einer Umtriebsentsch\u00e4digung an die anwaltlich vertreteneGemeinde durch das Baurekursgericht) und im \u00dcbrigen abzuweisen."}], "ScrapyJob": "446973/29/2448", "Zeit UTC": "15.07.2026 01:18:40", "Checksum": "91ccb529078015542b2951a0489a77e9"}