{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-08-14", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00233_2025-08-14.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225252&W10_KEY=13955789&nTrefferzeile=27&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3886c84b35a8eb64b8c1aa1d83abcbbf"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00233"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 14.08.2025  VB.2025.00233"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 14.08.2025  VB.2025.00233"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 14.08.2025  VB.2025.00233"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Erl\u00e4uterung des Angebots; unzul\u00e4ssiges Abgebot. [Nach Eingang der Angebote f\u00fchrte die Vergabestelle Unternehmergespr\u00e4che durch und wies einen Teil der Anbieterinnen auf drei Positionen mit grossen Differenzen unter den Angeboten hin. Die sp\u00e4tere Zuschlagsempf\u00e4ngerin machte bei zwei Positionen einen Kommafehler geltend, ihr dahingehend bereinigtes Angebot kam dadurch neu auf Rang 1 zu liegen.] Nach Art. 38 Abs. 2 IV\u00f6B kann die Vergabestelle von Anbietern verlangen, dass diese ihr Angebot erl\u00e4utern (E. 6.1.1). R\u00fcckfragen zur Erl\u00e4uterung oder Pr\u00e4zisierung sind gestattet, sofern sie nicht zu einer nachtr\u00e4glichen \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung f\u00fchren, die den Rahmen von Art. 38 f. IV\u00f6B sprengt. Erl\u00e4uterungen dienen der Beseitigung von Unklarheiten oder zur Behebung geringf\u00fcgiger M\u00e4ngel (E. 6.1.2). Das Angebot der Zuschlagsempf\u00e4ngerin lag vor der Bereinigung in der Mitte aller Angebote \u2013 es wich lediglich um den Faktor 6,66 vom g\u00fcnstigsten Angebot ab. Vor diesem Hintergrund erscheint zumindest fraglich, ob die Position \u00fcberhaupt erl\u00e4uterungsbed\u00fcrftig war (E. 6.2).  Im Rahmen der Unternehmergespr\u00e4che sind nicht alle Anbieterinnen auf die Positionen mit m\u00f6glichen Fehlern hingewiesen worden. Die Unternehmergespr\u00e4che sind damit nicht mit allen Anbieterinnen gleich gef\u00fchrt worden (E. 6.3). Der seitens der Mitbeteiligten angef\u00fchrte Kommafehler wurde am Tag nach dem Unternehmergespr\u00e4ch, nach Einsicht in das Offert\u00f6ffnungsprotokoll und damit in Kenntnis der Konkurrenzpreise, geltend gemacht (E. 6.4).  Insgesamt bewirkte das Vorgehen der Vergabestelle eine Ungleichbehandlung der Anbieterinnen und lief auf ein unzul\u00e4ssiges Abgebot hinaus (E. 6.5). Ohne die Anpassung in der betreffenden Position kommt das Angebot der Mitbeteiligten auf Rang 3 zu liegen, die Beschwerdef\u00fchrerin liegt neu auf Rang 1 (E. 6.6). Gutheissung und R\u00fcckweisung zur Zuschlagserteilung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:23:32", "Checksum": "9d1afc8fb51f520a62a5539afe876991"}