{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-10-30", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00241_2025-10-30.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225392&W10_KEY=13955784&nTrefferzeile=23&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ec8d02661257f3acacad3a0b6b369731"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00241"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 30.10.2025  VB.2025.00241"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 30.10.2025  VB.2025.00241"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 30.10.2025  VB.2025.00241"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Master of Advanced Studies in Applied History | [Die Beschwerdef\u00fchrerin studiert seit 2008 im Studienprogramm MAS in Applied History an der Universit\u00e4t Z\u00fcrich. Strittig ist, ob sie die Voraussetzungen zum Abschluss des Studiums und zur Erteilung des Diploms erf\u00fcllt oder nicht.] Der Abschluss MAS in Applied History wird an Studierende erteilt, die mindestens 60 ECTS-Credits erworben, die Abschlussarbeit bestanden sowie die Studiengeb\u00fchren vollumf\u00e4nglich bezahlt haben (E. 2.1). Strittig ist einzig, wie viele ECTS-Credits die Beschwerdef\u00fchrerin mit den acht zwischen 2008 und 2012 abgelegten Modulen erwarb (E. 2.2). F\u00fcr ein universit\u00e4res Modul k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich nur diejenigen ECTS-Credits erworben werden, die zum Zeitpunkt der Absolvierung des jeweiligen Moduls hierf\u00fcr im Curriculum oder der Studienordnung vorgesehen waren. Eine sp\u00e4tere \u00c4nderung des Curriculums oder der Studienordnung, welche f\u00fcr weitere Durchf\u00fchrungen des Studiengangs neue oder ge\u00e4nderte Module mit neuen ECTS-Gewichtungen vorsieht, hat auf die bereits erworbenen ECTS-Credits durch altrechtliche Module keinen Einfluss, sofern keine spezielle \u00dcbergangsregelung vorliegt. Dies ergibt sich aus der Logik der ECTS-Credits, die einen gewissen Arbeitsaufwand abbilden sollen (E. 2.3). Nach damaliger Studienordnung erwarb die Beschwerdef\u00fchrerin mit den zwischen 2008 und 2012 abgelegten Modulen je 2,5 ECTS. Allein dies ist massgeblich. Es fehlen ihr damit zum heutigen Zeitpunkt noch 4 ECTS zum Abschluss des Studiums (E. 2.4). Eine m\u00f6glicherweise fehlerhafte Zusicherung vermag keinen Anspruch auf Erteilung des Diploms in Missachtung der entsprechenden rechtlichen Regelungen zu verschaffen (E. 3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:31:20", "Checksum": "c06474f2c1641956abf5eff83c3867f5"}