{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-12-18", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00252_2025-12-18.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225547&W10_KEY=13955780&nTrefferzeile=45&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6cfce2b9aa9d075b4b597655f6668a14"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00252"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18.12.2025  VB.2025.00252"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18.12.2025  VB.2025.00252"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18.12.2025  VB.2025.00252"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission (Zuschlag) | Auftrag f\u00fcr Tiefbauleistungen. Die Beschwerdef\u00fchrerinnen machen geltend, die Vergabestelle h\u00e4tte das Angebot der Mitbeteiligten ausschliessen m\u00fcssen, weil die Mitbeteiligte unzutreffende, unvollst\u00e4ndige und irref\u00fchrende Angaben zur eigenen Leistungsf\u00e4higkeit gemacht habe, da sie den Beizug von Subunternehmen nicht deklariert habe und weil die Mitbeteiligte den zugelassenen Subunternehmeranteil von 20 % \u00fcberschreite (E. 4.3 f.). Aufgrund der deutlichen Hinweise auf die vorgesehenen Subunternehmen in der Offerte der Mitbeteiligten erweist sich der Vorwurf der Falschdeklaration als nicht korrekt (E. 4.3.2). Die Vergabestelle hat den einzuhaltenden Anteil an Subunternehmerleistungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht als eigentliches Eignungskriterium mit Ausschlussandrohung ausgestaltet. Es handelt sich deshalb um ein Musskriterium, das nicht zwangsl\u00e4ufig bereits zum Zeitpunkt der Offerteingabe erf\u00fcllt sein muss (E. 4.4.5). Die gest\u00fctzt auf die Angaben in der Offerte erfolgte Beurteilung der Vergabestelle, dass die Mitbeteiligte den vorgeschriebenen Anteil an Subunternehmerleistungen von h\u00f6chstens 20 % erf\u00fcllt, lag im diesbez\u00fcglich grossen Ermessensspielraum der Vergabebeh\u00f6rde (E. 4.4.6). Weiter machen die Beschwerdef\u00fchrerinnen geltend, die Vergabestelle h\u00e4tte das Angebot der Mitbeteiligten ausschliessen m\u00fcssen, weil diese ein Tiefpreisangebot eingereicht habe (E. 4.5). Geht gem\u00e4ss Art. 38 Abs. 3 IV\u00f6B ein Angebot ein, dessen Preis im Vergleich zu den anderen Angeboten ungew\u00f6hnlich niedrig erscheint, muss der Auftraggeber bei der Anbieterin zweckdienliche Erkundigungen dar\u00fcber einholen, ob die Teilnahmebedingungen eingehalten sind und die weiteren Anforderungen der Ausschreibung verstanden wurden. Weist die Anbieterin nicht nach, dass die Teilnahmebedingungen eingehalten werden, und bietet sie keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die vertragskonforme Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen, kann der Auftraggeber die Anbieterin vom Vergabeverfahren ausschliessen. Ungew\u00f6hnlich tiefePreise k\u00f6nnen also unzul\u00e4ssig sein und zum Ausschluss einer Anbieterin f\u00fchren. Der Umstand allein, dass der offerierte Preis die Selbstkosten der Anbieterin nicht deckt, f\u00fchrt aber in aller Regel nicht zum Ausschluss des Angebots. Angebote, welche unter Kalkulation eines Verlusts zustande kommen, stehen nicht notwendig im Widerspruch zur Zielsetzung einer wettbewerbsorientierten Auftragsvergabe. Ein derartiges Angebot kann aus Sicht der Anbieterin gerechtfertigt sein, um z. B. die Besch\u00e4ftigung ihrer Arbeitnehmenden in einer kritischen Phase zu gew\u00e4hrleisten oder in einem neuen Gesch\u00e4ftsbereich Fuss zu fassen. Sofern die betreffende Anbieterin in der Lage ist, den Auftrag zu den angebotenen Konditionen zu erf\u00fcllen, ist sie nicht auszuschliessen (E. 4.5.3). Im Ergebnis erweist sich das Angebot der Mitbeteiligten nicht als ungew\u00f6hnlich niedrig. F\u00fcr entsprechende Erkundigungen oder gar einen Ausschluss bestand kein Grund (E. 4.5.5).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:38:52", "Checksum": "6c4ed41ccf2e6ae57c4d31f855fd6aec"}