{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-10-30", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00253_2025-10-30.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225387&W10_KEY=13955784&nTrefferzeile=27&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "679ff8c8e6660013a3497664ce790776"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00253"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 30.10.2025  VB.2025.00253"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 30.10.2025  VB.2025.00253"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 30.10.2025  VB.2025.00253"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausschluss von der Pacht und von der Jagd sowie Entzug der Jagdaufsicht | Der Beschwerdef\u00fchrer erwirkte mehrere Straferkenntnisse wegen der Verletzung der Nachsuchepflicht und der Missachtung jagdlicher Vorschriften im Zusammenhang mit seuchenpolizeilichen Massnahmen. Soweit er im vorliegenden Verfahren geltend macht, die Strafbeh\u00f6rde habe den Sachverhalt nicht richtig festgestellt, ist er nicht zu h\u00f6ren (E. 4).  Die Nachsuche und das Erl\u00f6sen von verletzten und kranken Tieren ist nicht mit der Jagd gleichzusetzen und wird durch ein Jagdverbot innerhalb eines bestimmten Gebiets nicht tangiert; der Beschwerdef\u00fchrer war daher zur Nachsuche verpflichtet, auch wenn sich das zu erl\u00f6sende Tier in einem Wasser- und Zugvogelreservat von nationaler Bedeutung befand (E. 5.1-5.7). Eine vermeintlich nicht dem Bundesrecht entsprechende Organisation der Reservataufsicht berechtigte ihn nicht dazu, die Nachsuche betreffend ein verletztes Wildtier im konkreten Fall einfach zu verweigern (E. 5.10). Entgegen seinem Daf\u00fcrhalten handelt es sich schliesslich bei der Pflicht zur Trichinellenuntersuchung beim Schwarzwild um eine jagdliche Vorschrift (im Zusammenhang mit seuchenpolizeilichen Massnahmen) im Sinn von \u00a7 10 Abs. 3 JG, deren Nichteinhaltung jagdrechtlich zu sanktionieren ist (E. 6). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:31:14", "Checksum": "85ff9742e29bde37afce08fc1dc7c403"}