{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-07-30", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00299_2025-07-30.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225235&W10_KEY=13955789&nTrefferzeile=43&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "cf6f263fb6d4af431ff5adb2c6fec481"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00299"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 30.07.2025  VB.2025.00299"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 30.07.2025  VB.2025.00299"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 30.07.2025  VB.2025.00299"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Administrativuntersuchung (Berichtigungsbegehren) | [Der Beschwerdef\u00fchrer verlangt Einsicht in den gesamten Schlussbericht einer Administrativuntersuchung und Berichtigung von ihn betreffenden Textpassagen.] \u00dcber das Einsichtsrecht in den gesamten Schlussbericht wurde bereits rechtskr\u00e4ftig entschieden. Der angefochtene Entscheid betrifft einzig die den Beschwerdef\u00fchrer betreffenden Teile des Schlussberichts. Der entsprechende Antrag ist unzul\u00e4ssig, weil eine Erweiterung des Streitgegenstands (E. 2.2). Es besteht auch kein prozessuales Einsichtsrecht in den in den Verfahrensakten liegenden Schlussbericht, da der Einsicht \u00fcberwiegende private Interessen entgegenstehen. Ausserdem kann die (prozessuale) Akteneinsicht bei Verfahren, bei welchen es (nur im Hintergrund) um den Zugang zu amtlichen Dokumenten geht, nicht weiter gehen als die Einsicht im Rahmen eines Gesuchs um Zugang zu amtlichen Dokumenten (E. 2.2). Die beanstandeten Textpassagen der ihn betreffenden Teile des Schlussberichts sind entweder richtig, nehmen keine eigene (inhaltliche) Wertung vor, geben lediglich die Aussagen Dritter in indirekter Rede wieder oder k\u00f6nnen nicht von vornherein als unwahr oder unrichtig bezeichnet werden, weshalb dem Beschwerdef\u00fchrer kein \u00fcber die Anbringung eines Bestreitungsvermerks hinausgehender Anspruch auf Berichtigung zukommt (E. 5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:23:14", "Checksum": "bd4ae70d5963b311d639054900027e34"}