{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-07-17", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00322_2026-07-17.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=226122&W10_KEY=15118570&nTrefferzeile=27&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e46b0f4def246ef0ddeda588b2cddd65"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:24:06", "Num": [" VB.2025.00322"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17.07.2026  VB.2025.00322"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17.07.2026  VB.2025.00322"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17.07.2026  VB.2025.00322"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ersatzvornahme (Baumpflege) | Im Rahmen einer Ersatzvornahme liess die Gemeinde einen Bericht \u00fcber den Zustand der B\u00e4ume auf dem Privatgrundst\u00fcck des Beschwerdef\u00fchrers anfertigen und liess anschliessend gest\u00fctzt auf diesen Bericht eine Buche auf dem Privatgrundst\u00fcck des Beschwerdef\u00fchrers auf f\u00fcnf Meter eink\u00fcrzen, wobei sie die Kosten der Ersatzvornahme dem Beschwerdef\u00fchrer auferlegte (Sachverhalt Ziff. I). Das Statthalteramt hiess den hiergegen erhobenen Rekurs teilweise gut und auferlegte die Kosten der Erstellung des Berichts der Gemeinde. Demgegen\u00fcber best\u00e4tigte es die Kostenauflage f\u00fcr die Baumpflegemassnahmen in H\u00f6he von Fr. 9'919.20 (Sachverhalt Ziff. II). Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war die Rechtm\u00e4ssigkeit dieser Kostenauflage bzw. der ihr zugrundeliegenden Vollstreckungsverf\u00fcgung (vgl. E. 3.1). Dabei war unter dem Blickwinkel der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit zu pr\u00fcfen, ob von der streitgegenst\u00e4ndlichen Buche eine Gefahr ausging, welcher lediglich mit ihrer F\u00e4llung oder Eink\u00fcrzung auf f\u00fcnf Meter begegnet werden konnte (E. 3.3). Die vom Beschwerdef\u00fchrer angerufenen beiden Privatgutachter verm\u00f6gen durch die differenzierte Darstellung ihrer eigenen Einsch\u00e4tzungen und ihre substanziierte Auseinandersetzung mit den weitgehend unbegr\u00fcndeten Feststellungen und Empfehlungen im von der Gemeinde eingeholten Bericht erhebliche Zweifel an diesem zu wecken. Die Frage, welche Baumpflegemassnahmen zur Gefahrenabwehr innert welchen Zeitraums als mildestes Mittel zur Anwendung h\u00e4tten kommen sollen, kann bei dieser Aktenlage nicht gekl\u00e4rt werden. Der Sachverhalt wurde ungen\u00fcgend abgekl\u00e4rt (E. 3.6). Angesichts der gegens\u00e4tzlichen Aussagen der auf beiden Seiten beteiligten Fachpersonen erweist es sich als unumg\u00e4nglich, zus\u00e4tzliche Abkl\u00e4rungen unter Beizug einer neutralen Fachperson durchzuf\u00fchren (E. 3.8). R\u00fcckweisung zur erg\u00e4nzenden Sachverhaltsabkl\u00e4rung an das Statthalteramt."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:24:06", "Checksum": "acb940c74fc79315dd09adcb5376544a"}