{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-03-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00450_2026-03-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225743&W10_KEY=14382448&nTrefferzeile=44&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "958dc15fda6dd70abee5573946dbc623"}, "Scrapedate": "2026-07-15", "Scrapetime": "01:18:35", "Num": [" VB.2025.00450"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.03.2026  VB.2025.00450"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.03.2026  VB.2025.00450"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.03.2026  VB.2025.00450"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung\r(Wiederaufnahme VB.2024.00250) | [Bauliche Massnahmen in innenliegender Freihaltezone] Der im 2. Rechtsgang vor Verwaltungsgericht eingereichte Fachbericht des ALN und dessen Erg\u00e4nzung zeigen schl\u00fcssig auf, dass der im regionalen Richtplan verzeichnete Vernetzungskorridor im vorliegend interessierenden Bereich prim\u00e4r kleineren S\u00e4ugetieren, Kleins\u00e4ugern, Reptilien sowie V\u00f6geln dient. Mit gr\u00f6sseren S\u00e4ugetieren wie etwa Rehen ist hingegen nach den fachlichen Einsch\u00e4tzungen des ALN nicht zu rechnen. Die Fachberichte halten unter nachvollziehbarer Darlegung der Gr\u00fcnde hierf\u00fcr fest, dass die Vernetzungsfunktion des Wildtierkorridors bereits im Bereich des Familiengartenareals beeintr\u00e4chtigt ist und dass im stark anthropogen genutzten Umfeld des Baugrundst\u00fccks geeignete Lebensr\u00e4ume f\u00fcr gr\u00f6ssere bzw. st\u00f6rungsempfindliche Tierarten fehlen. Die fachliche Einsch\u00e4tzung des ALN, wonach die Auswirkungen des umstrittenen Diagonalgeflechtszauns auf den regionalen Vernetzungskorridor sehr gering seien bzw. die Beeintr\u00e4chtigung des Vernetzungskorridors durch eine optimierte Ausgestaltung der Einz\u00e4unung (Verspannen des Maschendrahtgeflechts mit einem Abstand von min. 20 cm zum Boden) sowie eine naturnahe Pflege und Gestaltung der Bepflanzung vermieden werden k\u00f6nnte, ist nachvollziehbar (zum Ganzen E. 2). Die umstrittene Wegschlaufe mit Zaun schm\u00e4lert daher den Zweck der Freihaltezone FP nicht, sofern das Diagonalgeflecht des Zauns mit hinreichendem Abstand zum Boden verspannt wird, was mittels nebenbestimmungsweiser Erg\u00e4nzung der Baubewilligung sicherzustellen ist. Die streitbetroffenen baulichen Massnahmen sind zonenkonform und bewilligungsf\u00e4hig (E. 4).  Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2448", "Zeit UTC": "15.07.2026 01:18:35", "Checksum": "efda769862882dc846097c4a9f944feb"}