{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-12-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00463_2025-12-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225508&W10_KEY=13955780&nTrefferzeile=65&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2c978d14238c3aa61337251a162deb80"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00463"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.12.2025  VB.2025.00463"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.12.2025  VB.2025.00463"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.12.2025  VB.2025.00463"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Modulpr\u00fcfung Internationales Privatrecht (BLaw) | [Beschwerde gegen die Bewertung einer rechtswissenschaftlichen Modulpr\u00fcfung an der Universit\u00e4t.] Die R\u00fcge der Unangemessenheit ist ausgeschlossen (E. 3.1). Bei Examensleistungen schr\u00e4nkt sich das Verwaltungsgericht in der Kognition ein. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht wie hier aufgrund seiner Fachkenntnisse zu einer weitergehenden \u00dcberpr\u00fcfung bef\u00e4higt w\u00e4re (E. 3.2). Bei der Frage, welche Teile der Pr\u00fcfung mit wie vielen Punkten zu bewerten sind und ob allenfalls f\u00fcr Antworten, welche die Musterl\u00f6sung nicht vorsieht, Zusatzpunkte zu vergeben sind, steht den Examinatoren ein grosser Ermessensspielraum zu (E. 4.5). Vorliegend ist nachvollziehbar und lag es im Ermessen des Examinators, dass er die Ausf\u00fchrungen des Beschwerdef\u00fchrers, welche den Kontext der Aufgabenstellung ignorierten, nicht bepunktete. Es besteht kein Anspruch darauf, dass (m\u00f6glicherweise) korrekte, aber nicht gefragte Ausf\u00fchrungen bepunktet werden (E. 4.6). Es besteht auch kein Anspruch darauf, dass der Examinator in Antworten zu verschiedenen Pr\u00fcfungsfragen Versatzst\u00fccke zusammensucht, die m\u00f6glicherweise als Antwort zu einer anderen Pr\u00fcfungsrage Punkte geben k\u00f6nnten (E. 4.7). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:38:28", "Checksum": "e4b9ba6c10eca621c94aaa9a78533e16"}