{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-09-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00498_2025-09-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225282&W10_KEY=13955784&nTrefferzeile=82&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c49d3ae55b968712039148965407c588"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00498"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.09.2025  VB.2025.00498"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.09.2025  VB.2025.00498"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.09.2025  VB.2025.00498"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zuteilung Schulhaus | Das Vorgehen der Beschwerdegegnerin bei der strittigen Schulzuteilung ist nicht zu beanstanden. Die Beschwerdef\u00fchrenden verm\u00f6chten dem denn auch nichts Substanzielles entgegenzusetzen. Der beanstandete Weg, der \u2013 je nach gew\u00e4hlter Strecke \u2013 eine L\u00e4nge von 350 m bis maximal 550 m aufweist und im Schulwegplan der Stadt Winterthur als selbst f\u00fcr die j\u00fcngsten Verkehrsteilnehmenden geeigneter Schulweg verzeichnet ist, ist dem achtj\u00e4hrigen Sohn der Beschwerdef\u00fchrenden jedenfalls ohne Weiteres zumutbar und ihm aufgrund des bisherigen Schulbesuchs bestens bekannt. Eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung liegt ebenfalls nicht vor; die Beschwerdef\u00fchrenden blenden bei ihrem Vergleich des Schulwegs ihres Sohns mit demjenigen anderer Kinder in ihrem Quartier aus, dass das diesbez\u00fcgliche Zuteilungskriterium bei der Zuteilung ihres Sohns sowie der anderen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler gleicher Stufe aus der unmittelbaren Nachbarschaft in den Hintergrund r\u00fcckte und die weiteren massgeblichen Zuteilungskriterien (Klassengr\u00f6sse und Ausgewogenheit der Klassenbest\u00e4nde) den Ausschlag gaben, soweit nicht besondere Verh\u00e4ltnisse im Einzelfall eine andere Zuteilung erforderlich machten (zum Ganzen E. 4.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:30:07", "Checksum": "9df39776574ea01d66bcebbb27d5ab38"}