{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-09-11", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00510_2025-09-11.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225276&W10_KEY=13955784&nTrefferzeile=86&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "14392dd696fe2e7063fa34ad93457d16"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00510"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 11.09.2025  VB.2025.00510"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 11.09.2025  VB.2025.00510"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 11.09.2025  VB.2025.00510"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "provisorische Promotion | [E erf\u00fcllte im Herbstsemester 2024/25 in der 4. Klasse der Kantonsschule D die Promotionsvoraussetzungen nicht, weshalb sie nur provisorisch ins n\u00e4chste Semester promoviert wurde.] Die Deutschlehrperson informierte die Klasse zu Beginn des Schuljahrs transparent \u00fcber die Ber\u00fccksichtigung der m\u00fcndlichen Leistungen und bewegte sich im Rahmen des ihr nach \u00a7 7 PromotionsR zustehenden Ermessens, wenn sie diese im Verh\u00e4ltnis von eins zu zwei gegen\u00fcber den schriftlichen Leistungen gewichtete (E. 3.4.2). Trotz Krankheitsabwesenheiten und Ausf\u00e4llen nahm E an mindestens rund 30 Deutschlektionen teil, in denen sie Einfluss auf ihre Mitarbeitsnote h\u00e4tte nehmen k\u00f6nnen, womit es nicht rechtverletzend ist, wenn auch f\u00fcr sie eine Mitarbeitsnote gesetzt wurde (E. 3.4.3). Es sind keine Anhaltspunkte daf\u00fcr ersichtlich, dass die Deutschlehrperson bei der Festlegung der Note f\u00fcr die m\u00fcndliche Mitarbeit das ihr zustehende Ermessen verletzt h\u00e4tte (E. 3.4.4). Es liegt kein besonderer Fall im Sinn von \u00a7 13 PromotionsR vor (E. 3.5). Dass E aufgrund der aufschiebenden Wirkung mittlerweile die 5. Klasse besucht und bei einem Negativentscheid aus diesem Umfeld herausgerissen w\u00fcrde, kann nicht ber\u00fccksichtigt werden (E. 4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:30:03", "Checksum": "d3a313c30ec6ef789c79b2e7462476bb"}